Gestaltung öffentlicher Räume

Die Gestaltung des öffentlichen Raumes ist Teil der Quartiersplanung und hat für die Stadtplanung eine hohe Bedeutung. Ein wichtiges Ziel des Stadtplanungsamtes ist, den öffentlichen Raums zu erhalten, zu gestalten und aufzuwerten, obwohl der Nutzungsdruck auf die öffentlichen Freiflächen immer weiter wächst.

Die Gestaltung durch Licht ist ein kleiner Aspekt davon.

Gut gestaltete Straßen und Plätze tragen dazu bei, dass sich die BewohnerInnen in der Stadt wohl fühlen. Sie haben großen Einfluss auf die Identität der Stadt und der Quartiere. Sie spiegeln die Eigenart eines Stadtteils wider und prägen dessen Charakter. Der öffentliche Raum ist Aufenthaltsort, Ort der Begegnung und der Kommunikation für BewohnerInnen und Besucher. Er erfüllt eine wichtige integrative Aufgabe im städtischen Leben. Eine gute und sorgfältige Gestaltung der öffentlichen Räume trägt in den bebauten Gebieten wesentlich zur Lebensqualität bei.
Wir denken dabei nicht nur an die Nürnberger Altstadt mit ihren Plätzen und ausgeprägten Fußgängerzonen, sondern auch an die kleineren Straßen und Plätze in den Stadtteilen und den Vororten. Bestandteil von Gestaltungsplanungen sind dabei Begrünung und Beleuchtung, sowie die Möblierungselemente wie Wartehäuschen des öffentlichen Verkehrs, Bänke und Papierkörbe. Außerdem werden Flächen für Tisch- und Stuhlaufstellungen der Gastronomie mit vorgesehen.

Wesentliche Aufgabenfelder sind neben der Altstadt die Stadterneuerungsgebiete, markante Straßen und Plätze sowie Grün- und Stadtteilplätze. Im Zuge von U-Bahnbaumaßnahmen werden die Planungen der Straßen und Plätze im Bereich der U-Bahnhaltestellen mit betreut oder gestaltet. In Neubaugebieten planen wir auf der Basis von Bebauungsplänen verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen und Plätze.

Gestaltungspläne werden in eigener Verantwortung entworfen. Bei öffentlicher Vergabe sowie in Wettbewerbsverfahren begleiten wir den Planungsprozess fachkundig. Die Pläne werden in der Regel in Bürgergesprächen den AnwohnerInnen und Betroffenen vorgestellt und durch deren Anregungen ergänzt. Im Stadtplanungsausschuss werden die abgestimmten Pläne beschlossen. Den Ausbau und Kostenermittlung übernimmt SÖR.

Aktuelle Beispiele sind:

Gestaltungsplan "Zwischen den Fleischbänken"





Gestaltungsplan "Spitzenberg"





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