Alkoholverbotszone um den Hauptbahnhof
Rund um den Nürnberger Hauptbahnhof gilt eine Alkoholverbotszone. Sie ist seit 2017 mit einigen Änderungen durchgehend in Kraft. Da Verordnungen grundsätzlich auf vier Jahre befristet sind, musste die Alkoholverbotszone 2024 erneut erlassen werden.
Städte und Gemeinden können den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf öffentlichen Plätzen verbieten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dort regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten infolge übermäßigen Alkoholkonsums begangen werden. Mit einer Alkoholverbotszone sollen übermäßiger Alkoholkonsum und damit verbundene Straftaten wie Körperverletzung sowie Verschmutzung und Belästigung der Anwohner bekämpft werden.
Hauptbahnhof zieht unterschiedliche Gruppen an
Der Hauptbahnhof mit der Königstorpassage ist einer der am stärksten frequentierten Orte in Nürnberg. Das Bahnhofsgebäude selbst unterliegt dem Hausrecht der Deutschen Bahn, die unterirdischen Flächen einschließlich des U-Bahn-Verteilergeschosses und der Einkaufspassagen jedoch nicht. Sie sind öffentliche Verkehrsflächen und dienen Fußgängern als Hauptzugang zur Innenstadt. Diese Bereiche ziehen unterschiedliche Personengruppen an, darunter Obdachlose, Jugendliche, Drogen- und Alkoholkonsumenten. Letztere vor allem vor der Osthalle am Bahnhofsvorplatz.
Seit Jahren kommt es immer wieder zu Konflikten mit diesen Gruppierungen. Diese reichen von Belästigungen bis hin zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bahnhofsbereich. Die Voraussetzungen und die Notwendigkeit der Alkoholverbotszone als wirksames Instrument zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit sind daher auch nach Einschätzung der Landes- und Bundespolizei weiterhin gegeben. Unterstützt wird die Verordnung durch die Hausordnung der Deutschen Bahn. Diese verbietet ebenfalls den Konsum von Alkohol in ihrem Hausrechtsbereich.
Geltungsbereich der Alkoholverbotszone

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Rot markierte Alkoholverbotszone rund um den Hauptbahnhof.
Die Alkoholverbotszone gilt auf folgenden öffentlichen Flächen:
- Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhofstraße
- Zentraler Omnibusbahnhof
- Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer
- unterirdische öffentliche Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Königstorpassage)
Die genaue Grenze des Geltungsbereichs ergibt sich aus der der Verordnung im Amtsblatt beigefügten Karte des Ordnungsamts. Maßgebend ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die Zugänge zu den oberirdischen öffentlichen Flächen, insbesondere Treppen, Rampen und die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes. Ausgenommen sind die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes.
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO).