Geburt in Nürnberg
Ist ihr Kind vor kurzem in Nürnberg geboren worden, müssen Sie die Geburt beim Standesamt melden. Alle wichtigen Informationen rund um die Meldung zur Geburt des Kindes finden sie hier.
Zu den Themen:
Anmeldung einer Geburt mit Kombiantrag
Der Kombiantrag Geburt und Kindergeld ist eine Zusammenarbeit der Stadt Nürnberg und der Familienkasse Bayern Nord.
Mit dem Kombiantrag Geburt und Kindergeld können Sie uns die erforderlichen Angaben zur Geburt Ihres Kindes melden und gleichzeitig Kindergeld beantragen.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Themenseite. Dort können sie den Antrag herunterladen.
Anmeldung einer Hausgeburt
Wenn Ihr Kind bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen Sie uns die Geburt innerhalb einer Woche melden.
Benutzen Sie bitte dafür den Kombiantrag Geburt und Kindergeld. Füllen Sie den Kombiantrag aus und senden ihn unterschieben per Post an das Standesamt.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Themenseite. Dort können sie den Antrag herunterladen.
Anzeige einer Totgeburt
Wenn Ihr Kind nicht lebend zur Welt kam, muss dies von uns erfasst werden. Das gilt ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm oder wenn Sie die 24. Schwangerschaftswoche bereits erreicht hatten. In diesen Fällen übermittelt uns die Klinik die erforderlichen Daten. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Kind einen Namen zu geben.
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Standesamt Nürnberg
Sachgebiet Geburten
Telefon 09 11 / 2 31-1 57 57
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Freiwillige Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)
Als Fehlgeburt oder Sternenkind gilt ihr Kind, wenn sein Geburtsgewicht unter 500 Gramm lag oder Sie die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht hatten.
In so einem Fall können Sie die Geburt Ihres Kindes bei uns anzeigen – müssen dies aber nicht. Manchen Eltern ist dieser Schritt wichtig, um Ihrem verstorbenen Kind auch offiziell eine Existenz zu geben.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.
Standesamt Nürnberg
Sachgebiet Geburten
Telefon 09 11 / 2 31-1 57 57
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Staatsangehörigkeit des Kindes
Ein Kind nicht deutscher Eltern, das in Deutschland geboren wurde, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil:
- seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Wir verständigen für Sie das Amt für Migration und Integration, die Voraussetzungen zu prüfen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, informieren wir Sie.
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes ist in Nürnberg das Amt für Migration und Integration.
Standesamt Nürnberg
Sachgebiet Geburten
Hirschelgasse 32
Ebene 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-1 57 57
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Öffnungszeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.