Informationen zu Asbest und asbesthaltigen Materialien
Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen zu folgenden Punkten zusammengestellt:
A.) Was ist Asbest?
Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Material. Aufgrund seiner Langlebigkeit, seiner Beständigkeit gegen Hitze und Korrosion und seiner Isolierfähigkeit war Asbest früher ein beliebter Einsatzstoff und fand seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten Verwendung.
Achtung
Seit 1993 ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die (Wieder)Verwendung von Asbest in Deutschland wegen des hohen Gesundheitsgefährdungspotenzials vollständig verboten.
Produkte, die nach 1993 hergestellt wurden, sind asbestfrei. Viele der äußerst langlebigen Asbestprodukte, die vor dem Verbot hergestellt wurden, sind aber nach wie vor verbaut.
Ob ein Produkt Asbest enthält, kann grundsätzlich bei dem Produkthersteller erfragt bzw. durch eine Untersuchung festgestellt werden.
Man unterscheidet zwei verschiedene Asbestprodukte:
- Spritzasbest als Brandschutzisolierung von Stahlträgern und Betondecken und -wänden
- Asbesthaltige Leichtbauplatten
- Asbesthaltige Wärmedämmmaterialien aus Nachtspeicheröfen
- Brandschutzklappen und Füllungen in Brandschutztüren
- Asbesthaltige Bodenbeläge: „Cushion-Vinyl-Beläge“
- Welldachplatten („Eternitplatten“)
- Asbesthaltige Fassadenplatten
- Asbesthaltige Bodenbeläge: „Vinyl-Asbest-Fliesen“, „Floor-Flex-Platten“
- Asbesthaltige Lüftungsrohre und Abgaskamine
- Asbesthaltige Pflanzengefäße
Wichtige Informationen
B.) Welche Gesundheitsgefahren gehen von Asbest aus?
Asbest wird als krebserzeugender Gefahrstoff mit besonders hohem Gefährdungspotenzial eingestuft. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können.
Über die Atemluft können Asbestfasern unbemerkt in den Organismus gelangen. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe schädigen.
Schwere Folgen für die Gesundheit
Schwere Krankheiten wie die sog. Asbestose (Lungenverhärtung durch entstehendes Narbengewebe) oder Lungenkrebs können die Folge sein. Die Zeit vom Einatmen der Asbestfasern bis zum Auftreten einer darauf zurückzuführenden Erkrankung ist lang und kann mehrere Jahrzehnte dauern
Achtung
Das größte Risiko geht von Produkten mit schwach gebundenem Asbest aus, da hier leicht Asbestfasern freigesetzt werden und in die Lunge gelangen können.
Asbestfasern in Asbestzementprodukten dagegen sind fest eingebunden, sodass hier in der Regel ohne mechanische Einflüsse keine Fasern freigesetzt werden. Asbestzementprodukte sind auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut. Solange die Produkte intakt und unbeschädigt sind und nicht mechanisch bearbeitet werden, gehen von fest gebundenen Asbestprodukten keine Gefahren für die Gesundheit durch die Freisetzung von Asbestfasern aus.
Werden die Produkte allerdings bearbeitet, z.B. im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, ist höchste Vorsicht geboten, denn bei einem unsachgemäßen Umgang können auch hier Asbestfasern freigesetzt werden, die dann in die Lunge gelangen.
C.) Arbeiten an asbesthaltigen Materialien
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Materialien
Wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Asbest dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen nur unter Beachtung strenger Vorschriften durchgeführt werden. Maßgeblich hierbei sind vor allem die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519). Bei Verstößen drohen nicht nur behördliche Anordnungen bis zur Einstellung der Arbeiten, sondern auch Strafverfolgungen sowie privatrechtliche Schadensersatzforderungen.
D.) Entsorgung von Asbest
Achtung
Ausgebaute asbesthaltige Materialien müssen entsorgt werden. Sie dürfen nicht wiederverwendet oder sonst in Verkehr gebracht werden!
Jeglicher Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist verboten.
Dazu gehört neben dem Verwenden (z.B. als Abdeckung für Brennholz) auch das Verschenken, Veräußern sowie bereits das Lagern von Asbestprodukten.
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar.
Asbesthaltige Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen entsorgt werden.
Für im Stadtgebiet Nürnberg anfallende asbesthaltige Abfälle ist das die Reststoffdeponie Süd.
Link
Reststoffdeponie Süd
Marthweg 201
90455 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 78 024
Telefax 0911 / 231 - 78 021
E.) Ansprechpartner
Achtung
Bei Verstößen im Umgang mit Asbest sollte die Polizei unter der 110 gerufen werden.
Informationen über Arbeiten an asbesthaltigen Produkten erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg.
Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg
Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt Dezernat 2
Roonstr. 20
90429 Nürnberg
Telefon 0911/928-0
Weitere Ansprechpartner bei der Stadt Nürnberg, vor allem für den Privatbereich:
Bauordnungsbehörde (Bauarbeiten)
DLZ BAU
Lorenzer Straße 30
90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-30 00
Telefax 09 11 / 2 31-30 10
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Umweltamt (Abfallentsorgung, Beratung)
Umwelttelefon
Bauhof 2
90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 23 1-23 04