Zulassungsentscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Nürnberg

Nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG)erhalten Sie hier Informationen zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetz für:

  • Neugenehmigungen (§ 4 BImSchG)
  • Teilgenehmigungen (§ 8 BImSchG)
  • Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG)
  • Vorbescheide (§ 9 BImSchG)
  • Änderungsgenehmigungen (§ 16 BImSchG)

Technischer Umweltschutz

Ansprechpartner:


Frau Pfingst

Telefon 09 11 / 2 31-2727


Herr Lauer

Telefon 09 11 / 2 31-4580


Frau Helgerth

Telefon 09 11 / 2 31-5867

Die detaillierteren Zulassungsentscheidungen beziehen sich auf die Kalenderjahre 2023 und 2024. Zu älteren Entscheidungen lesen Sie bitte den Hinweis am Ende der Seite.

Hier sind weitere Umweltinformationen nach Art. 10 Abs. 1 BayUIG zur Maßnahme selbst durch Anklicken des weiterführenden Links abrufbar.

Zulassungsentscheidungen für das Jahr 2025

B&A Metallaufbereitungs-GmbH

Antwerpener Str. 25
90451 Nürnberg

Entscheidung vom 28.01.2025, Gesetzesgrundlage: § 8a BImSchG

Erweiterung der trockenmechanischen Aufbereitungsanlage für Sekundärrohstoffe um eine neue Halle mit optimierter Maschinentechnik, Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Halle, Errichtung der Lagerboxen, Befestigung der Lagerflächen und Fahrwege sowie Aufnahme des Probebetriebes


Zulassungsentscheidungen für das Jahr 2024

Durmin Entsorgung und Logistik GmbH

Antwerpener Str.19
90451 Nürnberg

Entscheidung vom 22.02.2024, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Wesentliche Änderung der Anlage zur Altholzaufbereitung (Erweiterung um eine weitere Betriebsweise zur Behandlung von Abfall gemäß Gewerbeabfallverordnung) am Standort Frankfurter Str. in 90451 Nürnberg, Flnrn. 711/18, 717/75 u. 717/18, Gemarkung Eibach

AKEMI Chemisch Technische Spezialfabrik GmbH

Lechstr. 28
90451 Nürnberg

Entscheidung vom 16.04.2024, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Wesentliche Änderung des Anlagenstandortes Lechstr. 28 durch Erweiterung des Betriebes auf dem Anwesen Lechstr. 29 um eine Fertigungs- und Lagerstätte für Hybrid- und Silikon-Klebstoffe sowie Hybrid- und Silikon-Dichtstoffe sowie ein neues Forschungs- und Entwicklungslabor

ReToVal GmbH

Seebronn 10
91567 Herrieden

Entscheidung vom 24.06.2024, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Wesentliche Änderung der Verbundstoffverarbeitungsanlage durch die Optimierung der Anlagentechnik und Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsminderung, Energieeffizienz und Sortenreinheit der entstehenden Abfälle i.A. Nürnberg, Wetzlarer Str. 30. Maßgebliches BVT-Merkblatt ist das "Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen".

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

Adolf-Braun-Straße 33
90429 Nürnberg

Entscheidung vom 28.08.2024, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Wesentliche Änderung der BHKW-Anlage durch Erweiterung um ein 5. BHKW-Modul im Anwesen Adolf-Braun-Straße 55, Nürnberg

A. W. Faber-Castell Vertrieb GmbH

Nürnberger Straße 2
90546 Stein

Entscheidung vom 23.09.2024, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Umbau der Dampfkesselanlage mit Biomasseverbrennung im Anwesen Castellstraße 140, Nürnberg

GfE, Metalle und Materialien GmbH

Höfener Str. 45
90431 Nürnberg

Entscheidung vom 28.10.2024, Gesetzesgrundlage: § 16 BImSchG

Antrag zur Herstellung von Vanadium-Elektrolyt-Lösung für die Speicherung der elektrischen Energie in Vanadium-Redox-Batterien im Produktionsbereich V-Chemie i.S. Höfener Str. 45, Nürnberg. Maßgebliches BVT-Merkblatt ist der "Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 mit BVT-SF für einheitliche Abgasmanagement- und behandlungssysteme in der Chemiebranche".


Zulassungsbescheide von IE-Anlagen

BImSchG-Zulassungen für IE-Anlagen aus früheren Jahren seit dem Inkrafttreten der IE-Richtlinie wurden auch auf dieser Seite veröffentlicht, im Interesse der Aktualität jedoch nicht dauerhaft vorgehalten. BImSchG-Zulassungen für IE-Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten der IE-Richtlinie 2013 erteilt wurden, werden nicht nachträglich veröffentlicht. Die IE-Anlagen, für die dies zutrifft, können Sie der Auflistung in den nachfolgend verlinkten Hinweisen entnehmen. Bei Interesse an hier nicht einsehbaren Entscheidungen wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

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