Nachweisverfahren gefährlicher Abfall
Das Nachweisverfahren über gefährliche Abfälle kennt vier Arten der Dokumentation:
- Entsorgungsnachweisverfahren (Vorabkontrolle) und Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
- Sammelentsorgung (Vorabkontrolle) und Übernahmescheinverfahren in Verbindung mit dem Begleitscheinverfahren (Nachweis der durchgeführten Entsorgung).
- Freiwillige Rücknahme von Abfällen.
- Spezialgesetzliche Regelungen (z.B. E-Schrott)