Die Bezahlung erfolgt für unsere Nachwuchskräfte je nach Beruf entweder nach dem Tarifvertrag für die Ausbildung im öffentlichen Dienst (TVAöD) oder dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).
Darüber hinaus erhalten Sie eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), vermögenswirksame Leistungen sowie einen Zuschuss zur Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr („Deutschlandticket“). Bei bestandener erstmaliger Abschlussprüfung erhalten Auszubildende eine Prämie in Höhe von 400 Euro.
Je nach Ausbildungsberuf ermöglichen wir Ihnen während der Praktikumszeiten gleitende Arbeitszeit.
Vergütungs-/Besoldungstabellen
Ausbildungsvergütung nach TVAöD
Ausbildungsjahr
ab 01.03.2024
1. Ausbildungsjahr
1.218,26 EUR
2. Ausbildungsjahr
1.268,20 EUR
3. Ausbildungsjahr
1.314,02 EUR
4. Ausbildungsjahr
1.377,59 EUR
Ausbildungsvergütung nach TVAöD - Pflege
1. Ausbildungsjahr
1.340,69 €
2. Ausbildungsjahr
1.402,07 €
3. Ausbildungsjahr
1.503,38 €
Anwärterbezüge nach BayBesG (Gültig ab 01.11.2024)
Qualifikationsebene (QE)
Grundbetrag
QE 2 (Eingangsamt A5 bis A8)
1.459,93 EUR
QE 3 (Eingangsamt A9 bis A11)
1.513,85 EUR
QE 4 (Eingangsamt A 13)
1.720,08 EUR
Zusätzlich zu den Anwärterbezügen kann abhängig vom Familienstand ein Familien-zuschlag (ggf. mit kinderbezogenem Anteil) gewährt werden. Anwärterinnen und Anwärter im feuerwehrtechnischen Dienst erhalten zusätzlich einen Sonderzuschlag.