Was wir bieten

Gesprächsbild

Die Bezahlung erfolgt für unsere Nachwuchskräfte je nach Beruf entweder nach dem Tarifvertrag für die Ausbildung im öffentlichen Dienst (TVAöD) oder dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).

Darüber hinaus erhalten Sie eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), vermögenswirksame Leistungen sowie einen Zuschuss zur Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr („Deutschlandticket“). Bei bestandener erstmaliger Abschlussprüfung erhalten Auszubildende eine Prämie in Höhe von 400 Euro.

Je nach Ausbildungsberuf ermöglichen wir Ihnen während der Praktikumszeiten gleitende Arbeitszeit.

Vergütungs-/Besoldungstabellen

Ausbildungsvergütung nach TVAöD

Ausbildungsjahr

ab 01.03.2024

1. Ausbildungsjahr

1.218,26 EUR

2. Ausbildungsjahr

1.268,20 EUR

3. Ausbildungsjahr

1.314,02 EUR

4. Ausbildungsjahr

1.377,59 EUR

Ausbildungsvergütung nach TVAöD - Pflege

1. Ausbildungsjahr

1.340,69 €

2. Ausbildungsjahr

1.402,07 €

3. Ausbildungsjahr

1.503,38 €

Anwärterbezüge nach BayBesG (Gültig ab 01.11.2024)

Qualifikationsebene (QE)

Grundbetrag

QE 2 (Eingangsamt A5 bis A8)

1.459,93 EUR

QE 3 (Eingangsamt A9 bis A11)

1.513,85 EUR

QE 4 (Eingangsamt A 13)

1.720,08 EUR

Zusätzlich zu den Anwärterbezügen kann abhängig vom Familienstand ein Familien-zuschlag (ggf. mit kinderbezogenem Anteil) gewährt werden. Anwärterinnen und Anwärter im feuerwehrtechnischen Dienst erhalten zusätzlich einen Sonderzuschlag.

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