Panoramablick auf Nürnberg

Jobs und Karriere

Stellenportal

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Stellenangebote bei der Stadt Nürnberg. Für bestimmte Bereiche können Sie sich jederzeit bewerben, da dort dauerhaft Bedarf an neuen Fachkräften besteht. Auch das Einrichten unseres JobAbos ist möglich, damit Sie automatisch passende Job-Angebote erhalten.


    Allgemeine Informationen zu unseren Stellenangeboten und Ihrer Bewerbung

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    Wichtige Informationen

    Die Stadt Nürnberg fördert aktiv die Gleichstellung. Der Frauenförderplan ist Bestandteil unserer Personalarbeit. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle zu erleichtern, wird, entsprechend den rechtlichen Vorgaben, Teilzeitarbeit ermöglicht. Auch Führungspositionen sind bei der Stadt Nürnberg grundsätzlich mit reduzierter Arbeitszeit möglich. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns, wenn sich Interessierte aller Nationalitäten angesprochen fühlen. Es ist uns ein ausdrückliches Anliegen, Interessierte jeglichen Geschlechts anzusprechen.

    Die Stadt Nürnberg bietet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache sind dabei abhängig vom Aufgabenprofil der zu besetzenden Funktion. Beispielsweise kann in bestimmten Fällen die sichere Beherrschung der schriftlichen oder mündlichen Kommunikation erforderlich sein oder in anderen sicheres Verstehen von Anweisungen oder Sicherheitsunterweisungen.

    Sofern sie sich für eine von uns ausgeschriebene Stelle interessieren und Sie sich bewerben wollen, freuen wir uns auf Ihre Onlinebewerbung. Bitte verzichten Sie auf das Einsenden von Papierbewerbungen.

    Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Vorliegen von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nach § 178 Abs. 2 SGB IX das Recht, an allen Vorstellungsgesprächen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung teilzunehmen. Wir bitten schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber um eine entsprechende Rückmeldung, sofern Sie die Teilnahme unserer Schwerbehindertenvertretung an ihrem Vorstellungsgespräch ablehnen.

    Soweit in der Stellenausschreibung nichts Gegenteiliges angegeben ist, bieten wir regelmäßig unbefristete Beschäftigungen in Vollzeit nach den Bedingungen des TVöD. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist gegebenenfalls eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis möglich.

    Das mit der Funktion als Dienststellenleitung bzw. Schulleitung verbundene Amt wird als Amt mit leitender Funktion für die Dauer von 2 Jahren zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Tarifbeschäftigten wird während der vorübergehenden Übertragung der Führungsposition auf Probe für die Dauer von 2 Jahren eine Zulage nach § 31 TVöD gezahlt.

    Um dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) gerecht zu werden, geht die Stadt Nürnberg bei der Auswahlentscheidung für die Stellenbesetzung von Schulleitungen sowie Dienststellenleitungen gemäß der in öffentlichen Sitzungen des Personal- und Organisationsausschusses vom 09.09.2003 sowie vom 10.05.2005 gefassten Beschlüsse wie folgt vor:
    Bei der Auswahlentscheidung wird zunächst auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen bzw. bei nicht verbeamteten Bewerberinnen und Bewerbern auf mit einer Beurteilung vergleichbaren Arbeitszeugnisse* abgestellt. Dabei wird den innerhalb des Anforderungsprofils genannten Kriterien besonderes Gewicht beigemessen.

    Soweit auf Grundlage der Beurteilungen/Zeugnisse bei Bewerberinnen und Bewerbern eine wesentlich gleiche Eignung vorliegt, findet ein Assessment-Verfahren statt. Das Ergebnis des Assessment-Verfahrens ist dann für die Stellenbesetzung ausschlaggebend.

    * Eine Vergleichbarkeit kann nur angenommen werden, wenn das (Zwischen-)Zeugnis Surrogat für eine dienstliche Beurteilung bzw. ein Leistungsäquivalent einer dienstlichen Beurteilung ist. Ein derart qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. VG München, Beschluss v. 16.11.2018, Az. M 5 E 18).