Informationen zu Aufenthaltstitel Ausbildung und Erwerbstätigkeit

Für die verschiedenen Aufenthaltszwecke zur Ausbildung, Studium oder Beschäftigung des Kapitels 2, Abschnitte 3 und 4 des AufenthG werden in den jeweiligen Rechtsgrundlagen die Voraussetzungen für den entsprechenden Aufenthaltstitel bestimmt.

Hier finden Sie zu den einzelnen Aufenthaltstiteln mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen, kurze Erläuterungen und auch Hinweise auf erforderliche Unterlagen und Nachweise.

Aufenthaltstitel zu Ausbildung, Studium und Sprachkurs

Sofern andere Behörden (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.

Aufenthaltstitel in dieser Kategorie:

Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Sofern andere Behörden (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.

Aufenthaltstitel in dieser Kategorie:
zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation -

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung

Sofern andere Behörden (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.

Aufenthaltstitel in dieser Kategorie:

Aufenthaltstitel zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit

Sofern andere Behörden oder fachkundige Stellen (z. B. Gewerbebehörden, IHK, HWK) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten abzuwarten.

Aufenthaltstitel in dieser Kategorie:

Einen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses oder Ihrer ausländischen Berufsqualifikation können Sie bei der Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) unter folgendem Link stellen:

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<http://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel_ausbildung_erwerbstaetigkeit.html>