Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche (§ 17 Abs. 1 AufenthG)
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Sie für maximal 9 Monate einen für Sie geeigneten Ausbildungsplatz suchen, sofern Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Beschäftigungen von bis zu zwanzig Wochenstunden und die Ausübung von Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen sind erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Finanzierungsnachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts – siehe Hinweisblatt –
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
- Nachweis über Schulabschluss (Abschlusszeugnis – gegebenenfalls mit Übersetzung)
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau B2
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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