Reiseausweise

Online einen Pass beantragen

Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen in Deutschland anerkannten und gültigen Pass oder Reisepass zu besitzen.
Als Ersatz für einen Nationalpass können Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier / Reiseausweis erhalten.

Es gibt verschiedene Arten von Reiseausweisen:


Reiseausweis für Flüchtlinge

Reiseausweis für Flüchtlinge

Sie erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge, wenn Sie in Deutschland als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt sind.
Wenn Sie subsidiär schutzberechtigt sind oder ein Abschiebeverbot für Sie gilt und Sie keinen Pass aus Ihrem Herkunftsland besitzen, müssen Sie einen Pass bei den Behörden Ihres Herkunftslandes beantragen.


Reiseausweis für Ausländer

Nur in Ausnahmefällen dürfen deutsche Reiseausweise für nichtdeutsche Staatsangehörige ausgestellt werden. Der Grund: Die Ausstellung eines Reiseausweises durch eine deutsche Behörde bedeutet völkerrechtlich einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates.
Als Passersatzpapier darf der Reiseausweis für Ausländer nur dann ausgestellt werden, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer nachweislich keinen Pass oder Reisepass besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.

Weitere Informationen

Falls Sie keinen Pass oder Reisepass besitzen, müssen Sie sich zunächst bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes um die Ausstellung eines Passes oder Reisepasses bemühen. Auch für Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind oder für die ein Abschiebeverbot festgestellt wurde, ist die Beschaffung eines Nationalpasses des Herkunftslandes grundsätzlich zumutbar.

Wenn Sie einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, sollten Sie möglichst Nachweise vorlegen, dass Sie sich um die Beschaffung eines Nationalpasses bemüht haben. Es gibt keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Der Reiseausweis für Ausländer gilt in der Regel nicht für das Herkunftsland.


Reiseausweis für Staatenlose

Ausländerinnen und Ausländern, die Staatenlose im Sinne des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen sind, kann ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt werden.
Die Feststellung über die Staatenlosigkeit trifft das Amt für Migration und Integration unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgelegten Unterlagen.


Notreiseausweis

Notreiseausweis

Nur in Ausnahmefällen dürfen deutsche Reiseausweise für nichtdeutsche Staatsangehörige ausgestellt werden. Der Grund: Die Ausstellung eines Reiseausweises durch eine deutsche Behörde bedeutet völkerrechtlich einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates.
Der Notreiseausweis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte ausgestellt werden, wenn Sie über kein gültiges Reisedokument verfügen.

Weitere Informationen

Wenn Sie einen Notreiseausweis beantragen, sollten Sie möglichst Nachweise über die Dringlichkeit der Reise vorlegen. Außerdem sollten Sie nachweisen, dass Sie sich um die Beschaffung eines Nationalpasses bemüht haben. Es gibt keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Notreiseausweises. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Sie dürfen damit aus Deutschland aus- und anschließend wieder einreisen. Weitere Reisen in andere Staaten sind nicht möglich.


Notwendige Unterlagen

Wenn wir Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises bearbeiten, erhalten Sie von uns eine Nachricht. In dieser Mitteilung steht, welche Unterlagen und Nachweise wir noch von Ihnen brauchen.

Kosten für die Beantragung von Reiseausweisen

Wenn Sie einen Reiseausweis beantragen, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Deren Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig und liegt maximal bei rund 100 Euro.


Schülersammelliste

Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für schulische Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz (zum Beispiel für Klassenfahrten, Abschlussfahrten oder Skikurse).
Die Schülersammelliste ersetzt für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten den erforderlichen Aufenthaltstitel oder das erforderliche Visum für die Reise. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Reisepass besitzen, ist sie gleichzeitig ein Passersatz.
Schülerinnen und Schüler, die auf dieser Liste stehen, können dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.

Weitere Informationen

Die Schülersammelliste wird nur für bereits konkret geplante Klassenfahrten von allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen ausgestellt.
Sie muss von der jeweiligen Schule beantragt werden und wird dann an eine Lehrkraft der Schule ausgehändigt.
Wenden Sie sich daher an Ihre Schule, wenn Sie oder Ihr Kind als Schüler an einer Klassenfahrt im Ausland teilnehmen möchten. Die Schule setzt sich dann mit dem Amt für Migration und Integration in Verbindung.
Falls der Schüler keinen eigenen Pass besitzt und die Schülersammelliste deshalb als Passersatz benötigt wird, muss die Schule ein aktuelles Lichtbild des Schülers an der Liste anbringen.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

(1) Die Bearbeitungsgebühr wird unabhängig vom Ergebnis Ihres Antrags fällig. Sie müssen diese Gebühr also auch dann bezahlen, wenn wir Ihnen keinen Reiseausweis ausstellen können.

(2) Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie trotzdem die Bearbeitungsgebühr für die Beantragung eines Reiseausweises bezahlen.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach einen Reiseausweis beantragen

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1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Reiseausweis online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Reiseausweis oder Identitätsdokument
  • Vorhandener Aufenthaltstitel und Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung oder wenn der Name geändert wurde, einen Nachweis über die Namensänderung.
  • Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
  • Weitere Unterlagen, zum Beispiel BAMF-Bescheid
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliche Unterlagen


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