Reiseausweise
Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen in Deutschland anerkannten und gültigen Pass oder Reisepass zu besitzen.
Als Ersatz für einen Nationalpass können Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier / Reiseausweis erhalten.
Es gibt verschiedene Arten von Reiseausweisen:
Reiseausweis für Flüchtlinge
Sie erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge, wenn Sie in Deutschland als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt sind.
Wenn Sie subsidiär schutzberechtigt sind oder ein Abschiebeverbot für Sie gilt und Sie keinen Pass aus Ihrem Herkunftsland besitzen, müssen Sie einen Pass bei den Behörden Ihres Herkunftslandes beantragen.
Reiseausweis für Ausländer
Nur in Ausnahmefällen dürfen deutsche Reiseausweise für nichtdeutsche Staatsangehörige ausgestellt werden. Der Grund: Die Ausstellung eines Reiseausweises durch eine deutsche Behörde bedeutet völkerrechtlich einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates.
Als Passersatzpapier darf der Reiseausweis für Ausländer nur dann ausgestellt werden, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer nachweislich keinen Pass oder Reisepass besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.
Reiseausweis für Staatenlose
Ausländerinnen und Ausländern, die Staatenlose im Sinne des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen sind, kann ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt werden.
Die Feststellung über die Staatenlosigkeit trifft das Amt für Migration und Integration unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgelegten Unterlagen.
Notreiseausweis
Nur in Ausnahmefällen dürfen deutsche Reiseausweise für nichtdeutsche Staatsangehörige ausgestellt werden. Der Grund: Die Ausstellung eines Reiseausweises durch eine deutsche Behörde bedeutet völkerrechtlich einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates.
Der Notreiseausweis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte ausgestellt werden, wenn Sie über kein gültiges Reisedokument verfügen.
Notwendige Unterlagen
Wenn wir Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises bearbeiten, erhalten Sie von uns eine Nachricht. In dieser Mitteilung steht, welche Unterlagen und Nachweise wir noch von Ihnen brauchen.
Kosten für die Beantragung von Reiseausweisen
Wenn Sie einen Reiseausweis beantragen, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Deren Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig und liegt maximal bei rund 100 Euro.
Schülersammelliste
Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für schulische Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz (zum Beispiel für Klassenfahrten, Abschlussfahrten oder Skikurse).
Die Schülersammelliste ersetzt für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten den erforderlichen Aufenthaltstitel oder das erforderliche Visum für die Reise. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Reisepass besitzen, ist sie gleichzeitig ein Passersatz.
Schülerinnen und Schüler, die auf dieser Liste stehen, können dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
(1) Die Bearbeitungsgebühr wird unabhängig vom Ergebnis Ihres Antrags fällig. Sie müssen diese Gebühr also auch dann bezahlen, wenn wir Ihnen keinen Reiseausweis ausstellen können.
(2) Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie trotzdem die Bearbeitungsgebühr für die Beantragung eines Reiseausweises bezahlen.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach einen Reiseausweis beantragen
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Reiseausweis online beantragen
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus Reiseausweis oder Identitätsdokument
- Vorhandener Aufenthaltstitel und Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung oder wenn der Name geändert wurde, einen Nachweis über die Namensänderung.
- Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
- Weitere Unterlagen, zum Beispiel BAMF-Bescheid
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Gegebenenfalls eine Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliche Unterlagen