E-Scooter in Nürnberg


Ausleihe und Rückgabe

Sie können E-Scooter in der Altstadt und innerhalb des Bundesstraßenrings nur auf Sammelparkplätzen ausleihen und zurückgeben. Außerhalb dieser Stationen können Sie die Ausleihe nicht mehr beenden, die Gebühr läuft sonst weiter. Innerhalb des Rings ist ein flächendeckendes Netz an E-Scooter-Sammelparkplätzen eingerichtet worden.

Um den Weg vom Startpunkt zur nächstgelegenen Verkehrsanbindung und den Weg von der letzten Haltestelle zum Endpunkt zu fördern, wird es außerhalb des Bundesstraßenrings weiterhin die Möglichkeit geben, E-Scooter auch außerhalb der Sammelparkplätze abzustellen.

Durch Angebote wie Gratisminuten oder Preisnachlässe werden Nutzerinnen und Nutzer motiviert, E-Scooter an den Sammelparkplätzen abzugeben.

Abstellzonen und FAQ

Auf der Website des Verkehrsplanungsamts finden Sie eine interaktive Karte der Gebiete mit Sammelparkplätzen, eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten sowie eine Liste der in Nürnberg tätigen Verleiher.


Mitnahme im ÖPNV verboten

In den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen der VAG dürfen keine E-Scooter mehr mitgenommen werden. Auch an den U-Bahnhöfen dürfen E-Scooter nicht mitgeführt werden. Von den Akkus der E-Scooter geht eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr aus. E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen dürfen aufgrund der höheren Sicherheitsstandards weiterhin mitgenommen werden.


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