Online-Dienst Einbürgerung
Antragstellung Schritt für Schritt
Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen und haben Fragen?
Hier finden Sie Klickanleitungen für jeden Schritt des Online-Diensts.
Hinweise zum Online-Dienst Einbürgerung
Ein eigener Online Antrag auf Einbürgerung muss gestellt werden
• für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(jeder einzubürgernde Ehegatte oder jedes Kind ab dem 18. Lebensjahr)
• für jedes minderjährige Kind, das alleine (ohne einen Elternteil) eingebürgert werden soll.
Ein eigener Online-Antrag ist nicht nötig für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem oder beiden Elternteilen eingebürgert werden soll. In diesem Fall genügt es die gewünschte Miteinbürgerung des Kindes in den elterlichen Online-Anträgen anzugeben.
Einbürgerung online beantragen
Nutzen Sie unseren Online-Dienst, um Ihre Einbürgerung zu beantragen. Wenn Sie Fragen beim Ausfüllen haben, helfen Ihnen die Videos auf dieser Seite. Diese führen Sie Schritt für Schritt durch den Online-Dienst.
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Start
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Angaben zur Person
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Identität und Status
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Schule und Ausbildung
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Angaben Eltern und Kinder
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Aufenthaltsorte
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Sprachkenntnisse
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Frühere Einbürgerungsverfahren
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Wirtschaftliche Verhältnisse
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Straftaten
Sie haben noch Fragen?
Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer über unser Kontaktformular.
Wir bitten Sie, keine Anfragen zum Bearbeitungsstand und zur Bearbeitungsdauer zu stellen. Dies verlängert die Bearbeitung der Anträge.
Amt für Migration und Integration
Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Namensrecht
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
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