Ich möchte einen Aufenthaltstitel beantragen. Wo finde ich Informationen?
Einen Aufenthaltstitel können Sie bei uns, dem Amt für Migration und Integration, beantragen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter folgendem Link.
Ich habe Fragen und wünsche einen Beratungstermin. Wohin kann ich mich wenden?
Aufgrund der aktuell hohen Auslastung und der gestiegenen Antragszahlen im Zuge der Neuordnung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind Beratungsgespräche leider nicht möglich. Sollten Sie Fragen haben, die nicht durch die FAQs auf dieser Seite beantwortet werden können, so können Sie sich mithilfe des Kontaktformulars an uns wenden.
Zum Kontaktformular<https://www.nuernberg.de/global/dodb_kontaktformular.html?aId=3661>
Sind mein Antrag und meine Unterlagen eingegangen?
Sofern Sie den Online-Antrag erfolgreich eingereicht haben, ist der Antrag bei uns eingegangen. Wir melden uns dann im Laufe der Antragsbearbeitung schriftlich bei Ihnen, sollten noch weitere Unterlagen notwendig sein. Fragen zum Bearbeitungsstand können aufgrund der Komplexität der zu prüfenden Unterlagen und stark gestiegener Antragszahlen nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?
Wenn Sie den Antrag und alle Nachweise eingereicht haben, prüfen wir den Antrag. Die Bearbeitungszeiten können unterschiedlich lange dauern und hängen vom Einzelfall ab. Rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden Sie von uns darüber schriftlich informiert.
Bei sogenannten Ermessenseinbürgerungen, welche von der Regierung von Mittelfranken bearbeitet werden, können wir, das Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg, keine Auskunft geben. Die Regierung von Mittelfranken verständigt Sie, sobald ein Verfahrensfortschritt vorliegt.
Muss ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?
Nein, nach deutschem Recht können Sie nach der Einbürgerung mehrere Staatsangehörigkeiten haben.
Allerdings kann es sein, dass in dem Land oder den Ländern Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) andere rechtliche Regelungen gelten – zum Beispiel, dass Sie Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu an die Botschaft oder ein Konsulat des Landes bzw. der Länder Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en).
Ich beziehe Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung). Ist eine Einbürgerung möglich?
Um eingebürgert zu werden, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen eigenständig sichern können. Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld sind in der Regel nicht ausreichend.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen?
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, brauchen Sie grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse. Diese können Sie wie folgt nachweisen:
• Sprachzertifikat mit mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) • deutscher Schulabschluss • abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren • abgeschlossenes deutschsprachiges Studium • abgeschlossene deutsche Umschulung von mindestens zwei Jahren • vier Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit Versetzung
Sofern Sie als Gastarbeiter/-in bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeiter/-in bis zum 13. Juni 1990 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eingereist sind, müssen Sie lediglich Ihre mündliche Sprachbeherrschung nachweisen.
Muss ich einen Einbürgerungstest machen?
Jede Person, die eingebürgert werden möchte, muss Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen können. Der Nachweis kann erbracht werden durch:
• deutschen Schulabschluss • abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren • abgeschlossenes deutschsprachiges Studium mit entsprechenden Lerninhalten (z.B. Politikwissenschaften) • mindestens 17 richtig beantwortete Fragen im Test „Leben in Deutschland“ oder im Einbürgerungstest
Ich lebe schon sehr lange in Deutschland. Muss ich trotzdem einen Sprachtest und einen Einbürgerungstest machen?
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, brauchen Sie grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse und einen Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland – ungeachtet der Aufenthaltszeit in Deutschland. Wie Sie diese nachweisen können, wird auf dieser Seite unter den Fragen „Wie gut muss ich Deutsch sprechen?“ und „Muss ich einen Einbürgerungstest machen?“ beantwortet.
Ich habe Fragen zu meinem Einbürgerungsverfahren und bitte um einen Rückruf.
Aufgrund der gestiegenen Antragszahlen und der damit verbundenen Auslastung der Staatsangehörigkeitsbehörde sind telefonische Beratungen leider nicht möglich. Sollten Sie Fragen haben, die nicht durch die FAQs auf dieser Seite beantwortet werden können, so können Sie sich mithilfe des Kontaktformular an uns wenden.
Zum Kontaktformular<https://www.nuernberg.de/global/dodb_kontaktformular.html?aId=3661>
Ich habe meinen Einbürgerungsantrag vor dem 27. Juni 2024 gestellt und eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Muss ich etwas unternehmen?
Nein, Ihr Verfahren wurde automatisch an die neue Rechtslage angepasst. Bitte senden Sie uns aktuelle Einkommensnachweise zu. Es werden dann aktuelle Sicherheitsabfragen der zuständigen Sicherheitsbehörden eingeholt; die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei sechs bis acht Wochen. Sobald wir von diesen Rückmeldung erhalten, werden Sie schriftlich über die nächsten Schritte informiert.
Mein Kind ist in Nürnberg geboren. Erhält es automatisch die deutsche Staatangehörigkeit?
Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wurde, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil:
bei Geburt des Kindes nach dem 27.06.2024 • seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
bei Geburt des Kindes bis einschließlich 26.06.2024 • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Die Staatsangehörigkeit wird nur dann erworben, wenn ein Elternteil beide Punkte erfüllt. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, leitet das Standesamt ein und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und zwischenzeitlich ein Kind bekommen. Kann mein Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
Ja, das ist möglich. Sofern Ihr Kind nicht bereits die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben hat, besteht die Möglichkeit der Miteinbürgerung. Ist eine Miteinbürgerung gewünscht, bitten wir Sie uns dies umgehend mitzuteilen. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular und geben Sie in Ihrer Nachricht den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum des Kindes an.
Zum Kontaktformular<https://www.nuernberg.de/global/dodb_kontaktformular.html?aId=3661>
Ich wurde eingebürgert und habe einen Auflagenbescheid erhalten. Was bedeutet das für mich?
Nach bisherigem Recht sind Einbürgerungen teilweise mit Auflagen versehen worden. Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 27. Juni 2024 sind Einbürgerungen unter Auflagen nicht mehr vorgesehen und der Auflagenbescheid ist somit hinfällig. Es ist Ihrerseits nichts mehr zu unternehmen.