Online-Dienste Amt für Migration und Integration

Einfach Online Machen

Sie wollen Ihre Behördengänge online machen?

Das Amt für Migration und Integration arbeitet über das Service-Portal "Mein Nürnberg" mit Ihnen zusammen. Richten Sie sich ein Konto ein, um Ihre Anliegen bequem online zu erledigen.

Ihre Vorteile:

  • Online-Anträge schnell und einfach ausfüllen: Persönliche Daten müssen Sie nur einmal eingeben und sie werden automatisch für alle weiteren Anträge übernommen.
  • Wo ist mein Antrag gerade in Bearbeitung? Ihre Anträge können Sie jederzeit einsehen.
  • Schlange stehen vor Ämtern ist vorbei: Jetzt reichen Sie Ihre Unterlagen online ein.

Unsere Online-Dienste im Überblick

Aufenthaltsgestattung

Sie haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt, über den noch entschieden wird? Während dieser Zeit ist Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet und Sie erhalten eine entsprechende Bescheinigung (Aufenthaltsgestattung).
Die Aufenthaltsgestattung bescheinigt Ihren rechtmäßigen Aufenthalt während der Dauer des Asylverfahrens. Die Aufenthaltsgestattung ist aber kein Aufenthaltstitel.

Ist Ihre Aufenthaltsgestattung abgelaufen oder läuft bald ab?
Dann beantragen Sie bitte eine neue


In manchen Fällen ist Ihre Aufenthaltsgestattung mit bestimmten Beschränkungen (z. B. einer Wohnsitzauflage oder einer Regelung zur Beschäftigung) erteilt worden.

Wollen Sie diese Beschränkung ändern lassen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Aufenthaltstitel

Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Um zu klären, welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, informieren Sie sich bitte hier:

Aufhebung Sperrvermerk bei Ausbildung, Studium und Arbeitsplatzsuche

Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Aufhebung Sperrvermerk bei Verpflichtungserklärung zu Besuchseinreise oder medizinischer Behandlung

Sie haben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein Sparbuch zugunsten der Stadt Nürnberg als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Nun möchten Sie dieses Sperrkonto auflösen und über das Geld verfügen.

Das Sperrkonto kann aufgehoben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

- Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist.
- Das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen.
- Das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt.
- Sie können uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben.

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, können Sie mithilfe des Online-Assistenten "Aufhebung Sperrvermerk" die Freigabe Ihres Sperrkontos beantragen. Bitte fügen Sie bereits vorhandene Nachweise über die erfolgte Ausreise (zum Beispiel Visumkopie mit Ausreisestempel) oder das abgelaufenen Multivisum (zum Beispiel Kopie des Visums) bei.

Auflagenänderung bei Aufenthaltstiteln

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann Auflagen enthalten. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht

Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt

Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus mit erweitertem Inhalt benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Duldung

ie sind zur Ausreise verpflichtet und müssen Deutschland verlassen. Sie können jedoch nicht abgeschoben werden, weil Gründe für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung vorliegen, dann werden Sie im Bundesgebiet geduldet.
Über die Aussetzung der Abschiebung wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung, die sogenannte Duldung erteilt. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel.

Was Sie tun müssen, wenn Sie eine Duldung beantragen wollen, diese abgelaufen ist oder bald abläuft oder Sie eine Ausbildungs-/Beschäftigungsduldung beantragen möchten, lesen Sie hier.

Einbürgerung

1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.

2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

EU-Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige

Bürgerinnen und Bürger der EU:
Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern:
Wenn Sie sich als Angehörige oder Angehöriger von EU-Bürgerinnen und Bürgern länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie das sogenannte "Daueraufenthaltsrecht“ erworben. Über dieses Daueraufenthaltsrecht wird ihnen eine „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt.

Staatsangehörige der Schweiz
Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerben Sie das „Daueraufenthaltsrecht“. Hierüber wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

Fortbestand der Niederlassungserlaubnis / Nichterlöschensbescheinigung

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen aber länger ins Ausland reisen, kann währenddessen Ihr Aufenthaltstitel erlöschen. Unter bestimmten Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, die den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis nachweist. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Mitteilungspflicht für Arbeitgebende

Wenn Sie ausländische Staatsangehörige beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Sie dies dürfen. Ebenso müssen Sie uns mitteilen, falls die Beschäftigung vorzeitig endet. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Dienst.

Neuer Kartenkörper für Ihren Aufenthaltstitel

Es gibt Gründe, weshalb Sie sich einen neuen Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Reisedokumente / deutsches Passersatzpapier

Sollten Sie keinen Nationalpass Ihres Heimatlandes besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier erhalten. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Terminabsage

Sie müssen Ihren Termin verschieben?
Sagen Sie Ihren Termin ab und geben Sie einen neuen Terminwunsch ab.

Verpflichtungserklärung

Mit der Verpflichtungserklärung können Sie Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Als Gastgeberin oder Gastgeber übernehmen Sie eine besondere Verantwortung: Sie müssen nachweisen, dass der Aufenthalt Ihres Gastes finanziell abgesichert ist. Dazu geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:


Auf Mein Nürnberg registrieren

Noch kein "Mein Nürnberg"-Konto? Jetzt registrieren

Zwei Wege führen zu Ihrem persönlichen Konto.

Entweder Sie nutzen die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich bei "Mein Nürnberg" selbst ein Konto einrichten und aktivieren.

Oder Sie haben Online-Ausweisfunktion beziehungsweise möchten diese nicht verwenden.

Dann müssen Sie Ihr Konto nach der Registrierung noch freischalten lassen. Dafür kommen Sie einfach mit dem Bestätigungsdokument aus Ihrem Konto und mit einem Personalausweis oder Reisepass/Passersatzpapier ohne Terminreservierung bei der Servicestelle "Mein Nürnberg" vorbei.


Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion von Personalausweis oder Aufenthaltstitel

Der schnellste Weg zu einem freigeschalteten "Mein Nürnberg"-Konto ist über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Damit können Sie Ihr "Mein Nürnberg"-Konto selbst einrichten und aktivieren. Nach der Registrierung können Sie sofort alle "Mein Nürnberg"-Funktionen nutzen.

Und so einfach geht es:

Mit der Online-Ausweisfunktion und dem 6-stelligen PIN Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels können Sie sich bei "Mein Nürnberg" online registrieren und sofort alle Angebote nutzen. Für den Registrierungsvorgang benötigen Sie etwa 5-10 Minuten.

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Schritt für Schritt - Anleitung für die Registrierung mit Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen prüfen

• Online-Ausweisfunktion
• Sie kennen Ihren 6-stelligen PIN

Lesegerät für Online-Ausweisfunktion auswählen

• Mobilgerät mit NFC-Funktion oder
• Computer mit Lesegerät für die Online-Ausweisfunktion

Ausweisapp2 laden

Bitte laden Sie die Ausweisapp auf Ihr Smartphone oder installieren Sie sie auf Ihren Computer. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion auslesen.

Konto erstellen

Auf unten stehenden Link gehen und die Funktion
'Zugang zu Mein Nürnberg erstellen' wählen. Bitte folgen Sie der Nutzerführung für eine Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen die Seite mit dem Gerät öffnen, mit dem Sie auch Ihre Online-Ausweisfunktion auslesen. Das heißt: Wenn Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone installiert haben, rufen Sie den Link mit Ihrem Smartphone auf. Wenn Sie ein Lesegerät zum Auslesen der Online-Ausweisfunktion für den Computer besitzen, rufen Sie den Link mit dem Computer auf.


Registrierung und anschließende Freischaltung vor Ort durch die Stadt Nürnberg

Wenn Sie keine Online-Ausweisfunktion haben oder benutzen möchten, können Sie sich trotzdem ein "Mein Nürnberg"-Konto anlegen.

Schritt für Schritt - Anleitung für die Registrierung ohne Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen prüfen

• E-Mail-Adresse
• Smartphone

Konto erstellen

Zugang schaffen

Auf unten stehenden Link gehen und die Funktion
'Zugang zu Mein Nürnberg erstellen' wählen. Bitte folgen Sie der Nutzerführung für eine Identifizierung ohne Online-Ausweisfunktion.

Konto erstellen

Bestätigungsdokument herunterladen

Bitte melden Sie sich mit Benutzername, Passwort und mTAN an Ihrem Konto an. Das Bestätigungsdokument können Sie über den Tab "Mein Nürnberg" herunterladen - Sie brauchen es im nächsten Schritt.

Konto erstellen

Konto freischalten lassen

Bitte legen Sie das Bestätigungsdokument aus Ihrem Konto zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass/Passersatzpapier bei der "Mein Nürnberg" Servicestelle vor.


mein.nuernberg.de Servicestelle

Äußere Laufer Gasse 29

90403 Nürnberg


Die mein.nuernberg.de Servicestelle ist fachkundig, kundenfreundlich und zeitnah zu folgenden Punkten ansprechbar:

- Einrichtung und Freischaltung von Mein Nürnberg-Konten
- Informationen und Beratung zu den städtischen Onlinediensten


Telefonische Erreichbarkeit:

Telefon 09 11 / 2 31-45000


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Montags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr




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