Das Amt für Migration und Integration arbeitet über das Service-Portal "Mein Nürnberg" mit Ihnen zusammen. Richten Sie sich ein Konto ein, um Ihre Anliegen bequem online zu erledigen.
Ihre Vorteile:
Online-Anträge schnell und einfach ausfüllen: Persönliche Daten müssen Sie nur einmal eingeben und sie werden automatisch für alle weiteren Anträge übernommen.
Wo ist mein Antrag gerade in Bearbeitung? Ihre Anträge können Sie jederzeit einsehen.
Schlange stehen vor Ämtern ist vorbei: Jetzt reichen Sie Ihre Unterlagen online ein.
Sie haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt, über den noch entschieden wird? Während dieser Zeit ist Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet und Sie erhalten eine entsprechende Bescheinigung (Aufenthaltsgestattung). Die Aufenthaltsgestattung bescheinigt Ihren rechtmäßigen Aufenthalt während der Dauer des Asylverfahrens. Die Aufenthaltsgestattung ist aber kein Aufenthaltstitel.
Ist Ihre Aufenthaltsgestattung abgelaufen oder läuft bald ab? Dann beantragen Sie bitte eine neue
In manchen Fällen ist Ihre Aufenthaltsgestattung mit bestimmten Beschränkungen (z. B. einer Wohnsitzauflage oder einer Regelung zur Beschäftigung) erteilt worden.
Wollen Sie diese Beschränkung ändern lassen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Um zu klären, welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, informieren Sie sich bitte hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel.html>
Aufhebung Sperrvermerk bei Ausbildung, Studium und Arbeitsplatzsuche
Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufhebung_sperrvermerk_ausbildung_und_studium.html>
Aufhebung Sperrvermerk bei Verpflichtungserklärung zu Besuchseinreise oder medizinischer Behandlung
Sie haben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein Sparbuch zugunsten der Stadt Nürnberg als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Nun möchten Sie dieses Sperrkonto auflösen und über das Geld verfügen.
Das Sperrkonto kann aufgehoben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist. - Das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen. - Das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt. - Sie können uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben.
Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, können Sie mithilfe des Online-Assistenten "Aufhebung Sperrvermerk" die Freigabe Ihres Sperrkontos beantragen. Bitte fügen Sie bereits vorhandene Nachweise über die erfolgte Ausreise (zum Beispiel Visumkopie mit Ausreisestempel) oder das abgelaufenen Multivisum (zum Beispiel Kopie des Visums) bei.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann Auflagen enthalten. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/auflagenaenderung.html>
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/bescheinigungen.html>
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus mit erweitertem Inhalt benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/bescheinigungen.html>
Duldung
ie sind zur Ausreise verpflichtet und müssen Deutschland verlassen. Sie können jedoch nicht abgeschoben werden, weil Gründe für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung vorliegen, dann werden Sie im Bundesgebiet geduldet. Über die Aussetzung der Abschiebung wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung, die sogenannte Duldung erteilt. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel.
Was Sie tun müssen, wenn Sie eine Duldung beantragen wollen, diese abgelaufen ist oder bald abläuft oder Sie eine Ausbildungs-/Beschäftigungsduldung beantragen möchten, lesen Sie hier.
1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.
2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Erst prüfen: Quick-Check<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/330_ep/330_ep_d_by_eb_quickcheck/index>
Bürgerinnen und Bürger der EU: Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern: Wenn Sie sich als Angehörige oder Angehöriger von EU-Bürgerinnen und Bürgern länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie das sogenannte "Daueraufenthaltsrecht“ erworben. Über dieses Daueraufenthaltsrecht wird ihnen eine „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt.
Staatsangehörige der Schweiz Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerben Sie das „Daueraufenthaltsrecht“. Hierüber wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Fortbestand der Niederlassungserlaubnis / Nichterlöschensbescheinigung
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen aber länger ins Ausland reisen, kann währenddessen Ihr Aufenthaltstitel erlöschen. Unter bestimmten Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, die den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis nachweist. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/bescheinigungen.html>
Mitteilungspflicht für Arbeitgebende
Wenn Sie ausländische Staatsangehörige beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Sie dies dürfen. Ebenso müssen Sie uns mitteilen, falls die Beschäftigung vorzeitig endet. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Dienst.
Es gibt Gründe, weshalb Sie sich einen neuen Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/eat_und_neue_karte_eat.html>
Reisedokumente / deutsches Passersatzpapier
Sollten Sie keinen Nationalpass Ihres Heimatlandes besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier erhalten. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/reiseausweise.html>
Terminabsage
Sie müssen Ihren Termin verschieben? Sagen Sie Ihren Termin ab und geben Sie einen neuen Terminwunsch ab.
Mit der Verpflichtungserklärung können Sie Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Als Gastgeberin oder Gastgeber übernehmen Sie eine besondere Verantwortung: Sie müssen nachweisen, dass der Aufenthalt Ihres Gastes finanziell abgesichert ist. Dazu geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/verpflichtungserklaerung.html>
Noch kein "Mein Nürnberg"-Konto? Jetzt registrieren
Zwei Wege führen zu Ihrem persönlichen Konto.
Entweder Sie nutzen die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich bei "Mein Nürnberg" selbst ein Konto einrichten und aktivieren.
Oder Sie haben Online-Ausweisfunktion beziehungsweise möchten diese nicht verwenden.
Dann müssen Sie Ihr Konto nach der Registrierung noch freischalten lassen. Dafür kommen Sie einfach mit dem Bestätigungsdokument aus Ihrem Konto und mit einem Personalausweis oder Reisepass/Passersatzpapier ohne Terminreservierung bei der Servicestelle "Mein Nürnberg" vorbei.
Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion von Personalausweis oder Aufenthaltstitel
Der schnellste Weg zu einem freigeschalteten "Mein Nürnberg"-Konto ist über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Damit können Sie Ihr "Mein Nürnberg"-Konto selbst einrichten und aktivieren. Nach der Registrierung können Sie sofort alle "Mein Nürnberg"-Funktionen nutzen.
Und so einfach geht es:
Mit der Online-Ausweisfunktion und dem 6-stelligen PIN Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels können Sie sich bei "Mein Nürnberg" online registrieren und sofort alle Angebote nutzen. Für den Registrierungsvorgang benötigen Sie etwa 5-10 Minuten.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung mit der AusweisApp <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/mein_nuernberg/dokumente/schrittfuerschrittanleitungausweisapp2.pdf>(PDF, 793 KB)<https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/mein_nuernberg/dokumente/schrittfuerschrittanleitungausweisapp2.pdf>
Konto erstellen
Auf unten stehenden Link gehen und die Funktion 'Zugang zu Mein Nürnberg erstellen' wählen. Bitte folgen Sie der Nutzerführung für eine Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion.
Sie müssen die Seite mit dem Gerät öffnen, mit dem Sie auch Ihre Online-Ausweisfunktion auslesen. Das heißt: Wenn Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone installiert haben, rufen Sie den Link mit Ihrem Smartphone auf. Wenn Sie ein Lesegerät zum Auslesen der Online-Ausweisfunktion für den Computer besitzen, rufen Sie den Link mit dem Computer auf.
Registrierung und anschließende Freischaltung vor Ort durch die Stadt Nürnberg
Wenn Sie keine Online-Ausweisfunktion haben oder benutzen möchten, können Sie sich trotzdem ein "Mein Nürnberg"-Konto anlegen.
Schritt für Schritt - Anleitung für die Registrierung ohne Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen prüfen
• E-Mail-Adresse • Smartphone
Konto erstellen
Zugang schaffen
Auf unten stehenden Link gehen und die Funktion 'Zugang zu Mein Nürnberg erstellen' wählen. Bitte folgen Sie der Nutzerführung für eine Identifizierung ohne Online-Ausweisfunktion.
Bitte melden Sie sich mit Benutzername, Passwort und mTAN an Ihrem Konto an. Das Bestätigungsdokument können Sie über den Tab "Mein Nürnberg" herunterladen - Sie brauchen es im nächsten Schritt.
Konto erstellen
Konto freischalten lassen
Bitte legen Sie das Bestätigungsdokument aus Ihrem Konto zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass/Passersatzpapier bei der "Mein Nürnberg" Servicestelle vor.
Kontakt Servicestelle<https://www.nuernberg.de/internet/mein_nuernberg/servicestelle.html>