Infos für Gewerbetreibende
Auf Antrag wird die Genehmigung der Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten für Steinmetze und Gartenbetriebe sowie die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Friedhofswege geprüft. Hierzu sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:
Steinmetzbetriebe
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Meisterbrief Steinmetz bzw. Kunstschlosser oder vergleichbarer Nachweis der erforderlichen Kenntnisse zur Errichtung und Fundamentierung von Grabmalen
- Nachweis über gültige Betriebshaftpflichtversicherung
- Fahrzeugscheine für die Fahrzeuge, die auf den Friedhöfen zum Einsatz kommen sollen
Metallgestalter
- Gewerbeanmeldung
- Meisterbrief Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung oder Nachweis fundierter Kenntnisse in der Metallgestaltung
- Nachweis über gültige Betriebshaftpflichtversicherung
- Fahrzeugscheine für die Fahrzeuge, die auf den Friedhöfen zum Einsatz kommen sollen.
Gärtnerische Betriebe
- Gewerbeanmeldung bzw. Betriebsnummer bei landwirtschaftlichen Betrieben
- Fahrzeugscheine für alle Fahrzeuge, die auf den Friedhöfen zum Einsatz kommen sollen
Für die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten werden pro Kalenderjahr 100,00 EUR (gemäß BFS) zzgl. Verwaltungsgebühren erhoben. Sie beinhaltet die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Friedhofswege für ein zu nennendes Fahrzeug.
Für jedes weitere Fahrzeug werden 100,00 EUR (gemäß BFS) zzgl. Verwaltungsgebühren erhoben.
Ein diesbezüglicher Antrag steht am Ende der Seite zum Download bereit.
Schrankenanlagen
Die Schrankenanlagen auf dem West.- und Südfriedhof sind neben allen Sonn- und Feiertagen auch am 24.12. und 31.12. für Gewerbetreibende geschlossen.