Gesundheitsamt empfiehlt Auffrischimpfung gegen Keuchhusten

Der Leiter des Gesundheitsamts Klaus Friedrich dazu:

„Aktuell verzeichnen wir nach der Corona-Pandemie bayernweit einen Anstieg von Keuchhustenfällen. Im Moment sind die Fallzahlen in Nürnberg überschaubar, aber mit steigender Tendenz. Wir sorgen für ein engmaschiges Monitoring der Fälle und sind im engen Austausch mit Kinderarztpraxen.

Wir empfehlen, den eigenen Impfstatus hinsichtlich des Keuchhustens und gleichzeitig Tetanus (Wundstarrkrampf) zu überprüfen und sich zeitnah eine kombinierte Auffrischimpfung zu sichern. Zu Beginn der Feriensaison ist die Komplettierung des persönlichen Impfschutzes beim Hausarzt oder der Hausärztin immer eine gute Idee!“

Bei Keuchhusten handelt es sich um eine meldepflichtige Infektionserkrankung der Atemwege. Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder Sprechen. Die Pertussis ist rund fünf Wochen lang hoch ansteckend. Ungeimpfte Personen, die mit Keuchhustenerregern (hauptsächlich Bordetella pertussis) in Berührung kommen, erkranken im überwiegenden Teil der Fälle daran. Deshalb müssen an Keuchhusten erkrankte Säuglinge und Kinder Gemeinschaftseinrichtungen wie Krippen, Schulen und Kitas für drei Wochen fernbleiben.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Symptomatik bei Jugendlichen und Erwachsenen anders gelagert ist als bei Säuglingen und Kleinkindern. Während bei Kleinkindern und Säuglingen eine Keuchhusten-Infektion aufgrund der größenmäßig noch in Ausbildung begriffenen Atemwege eher zu Atemnot führt, steht bei Erwachsenen vor allem der lang anhaltende, trockene Husten ohne die klassische Symptomatik im Vordergrund.

Mann in ein Taschentuch hustend.

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Nicht zu unterschätzen: Keuchhusten (Pertussis). Wer geimpft ist, hat weitgehend mildere Verläufe.

Für einen wirksamen Schutz ist eine Grundimmunisierung mit drei Impfungen im Kleinkindalter von zwei, vier sowie elf bis 14 Monaten notwendig. Da der Impfschutz nicht lebenslang anhält, sind Auffrischungsimpfungen in Absprache mit dem Hausarzt oder der Hausärztin erforderlich. Insbesondere in Bayern ist bei Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, FSME und auch Keuchhusten noch viel Luft nach oben: Nur 49,9 Prozent der Erwachsenen in Bayern sind gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) geimpft. Bei Diphterie sind es 48,7 Prozent und nur 44,3 Prozent haben einen ausreichenden Impfschutz gegen Keuchhusten. Klaus Friedrich dazu: „Auch Eltern und Großeltern, die in engem Kontakt mit Säuglingen, Kleinkindern und Schülerinnen und Schülern stehen, sollten bei Impflücken erwägen, sich im Zuge der nächsten fälligen Tetanus-Diphterie-Auffrischungsimpfung zusätzlich auch gegen Keuchhusten impfen zu lassen.“

Das Gesundheitsamt bittet insbesondere Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Kinderkrippen arbeiten, sich zeitnah eine Booster-Impfung gegen Tetanus und Keuchhusten zu sichern. Die Behandlung einer Keuchhusten-Infektion erfolgt durch ein Antibiotikum. Deshalb sollte bei Verdacht eine rasche Diagnostizierung erfolgen.

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