Einfach online machen
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Anträge online zu stellen.
Mit dem Upload-Assistenten stellen wir Ihnen einen sicheren Kanal für die Übermittlung von Formularen zur Verfügung, für die eine Unterschrift nötig ist. Bestimmte Anliegen können Sie auch ohne Unterschrift bequem per Online-Formular oder Online-Assistenten erledigen.
Zu den Anträgen bzw. Online-Assistenten für:
Corona
Über den folgenden Link können Sie schnell und sicher:
- Ihren Corona-Impfnachweis hochladen
- Ihre Kontaktpersonen aufgrund einer Corona-Infektion melden
-
eine Isolationsbescheinigung für Ihre Corona-Infektion anfordern
Kinder- und Jugendgesundheit
Schulärztliche Atteste und schulärztliche Beratung
Der Kinder-und Jugendärztliche Gesundheitsdienst führt schulärztliche Beratungen und schulärztliche Untersuchungen zur Erstellung von schulärztlichen Attesten durch. Sie benötigen dafür ein Anforderungsschreiben der Schule.
Anmeldung für Veranstaltungen im Gesundheitsstudio
Für Angebote im Gesundheitsstudio können Lehrkräfte ihre Klassen über die Datenbank Gesundheitsstudio anmelden.
Anmeldung zum Schultag "Verrückt? Na und?"
Ein Angebot für Schulklassen ab der Jahrgangsstufe 8 und ihre Lehrkräfte. Ziel ist es, das schwierige Thema seelische Krisen in der Schule näher zu bringen und zu besprechen. Das bedeutet, Ängste und Vorurteile abzubauen, Zuversicht und Lösungswege zu vermitteln und Wohlbefinden in der Klasse zu fördern.
Kopfläuse
Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Kopfläuse auftreten, sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Meldung beim Gesundheitsamt verpflichtet.
Infektionskrankheiten
Bestimmte Infektionskrankheiten müssen von der diagnostizierenden Arztpraxis bzw. vom Labor gemeldet werden. Nutzen Sie dafür im Idealfall die Online-Schnittstelle von DEMIS. Falls das nicht möglich ist, nutzen Sie bitte diese Formulare und schicken Sie sie uns anschließend als Dateianhang über das Kontaktformular.
Meldepflichtige Krankheiten in Kinder- und Jugendeinrichtungen
Wenn in einer Einrichtung wie einer Schule oder einem Hort meldepflichtige Krankheiten auftreten, ist die Einrichtung zur Meldung ans Gesundheitsamt verpflichtet.
Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz verpflichtet bestimmte Einrichtungen, den Masernschutz ihres Personals zu überprüfen.
Reisemedizin
Wenn Sie mit Betäubungsmitteln oder bestimmten anderen Arzneimitteln und Hilfsmitteln verreisen müssen, benötigen Sie je nach Zielland eventuell ein ärztliches Attest, ggf. mit Beglaubigung des Gesundheitsamts.
Wasser und Umwelt
Trinkwasserverordnung: Anzeigepflichtige Anlagen
Hier können Sie eine Wasserversorgungsanlage bzw. eine Trinkwasseranlage an- und abmelden. Eine Inbetriebnahme und eine Stilllegung sind meldepflichtig.
Beruf und Gesundheit
Gutachten
Der Medizinische Dienst führt amtsärztliche Untersuchungen zur Erstellung von amtsärztlichen Attesten auf Antrag der Schule oder Bildungseinrichtung durch. Sie benötigen dafür ein Anforderungsschreiben der Bildungseinrichtung.
Erlaubnisantrag für Heilpraktiker
Um als Heilpraktiker*in in Nürnberg tätig zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis des Gesundheitsamts.
Betriebserlaubnis für Apotheken
Eine Apotheke dürfen Sie nur mit Betriebserlaubnis des Gesundheitsamts eröffnen.
Umgang mit Lebensmitteln
Wenn bei Ihnen die Diagnose oder der Verdacht auf eine von bestimmten Krankheiten besteht, dürfen Sie nicht mit Lebensmitteln tätig sein.
Sie haben nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Vielleicht werden Sie hier fündig - alle Informationen aus dem Gesundheitsamt von A bis Z!