Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

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Apotheken

Apotheke in Deutschland, Bild © wideeyes / stock.adobe.com

Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, um eine Apotheke zu führen, sowohl wenn sie Ihnen gehört als auch, wenn Sie die Apotheke pachten oder verwalten. Den Antrag auf Betriebserlaubnis können Sie beim Gesundheitsamt stellen.
Wenn Sie eine Filialapotheke eröffnen möchten, brauchen Sie dafür eine eigene Betriebserlaubnis. Auch der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Medikamenten muss beim Gesundheitsamt beantragt und genehmigt werden.
Weitere Anzeige- und Anmeldepflichten bestehen gegenüber dem Ordnungsamt, dem Amtsgericht (Eintragung ins Handelsregister) und ggf. der Bundesopiumstelle.

Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt

Burgstraße 42. OG, Zimmer 21690403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Burgstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-22 95, -1 71 25, -31 93<tel:09112312295171253193>09 11 / 2 31-148 40<tel:091123114840>
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

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