Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

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Nicht-ärztliche Heilberufe und Krankenpflege

Heilberufe, Bild © ABO PHOTOGRAPRY S.R.O.

Nicht-ärztliche Heilberufe

Für Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, besteht eine Anzeigepflicht. Diese gilt nur bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit.


Krankenpflege

Wer vorbehaltene Tätigkeiten im Sinn von § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gegen Entgelt erbringt oder anbietet, ist dazu verpflichtet, dies unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Wer eine o.g. Tätigkeit erbringt oder anbietet und hierfür entsprechende Personen beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Dies entfällt, wenn ein Vertrag mit einer Pflegekasse abgeschlossen wird.


Kontakt

Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt

Burgstraße 42. OG, Zimmer 21490403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Burgstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-22 95, -1 71 25<tel:0911231229517125>09 11 / 2 31-14 840<tel:091123114840>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=87468>
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

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