Eine Schwangerschaft verändert das Leben einer Frau und das ihres Partners auf eine besondere Weise.
Für viele Menschen ist eine Schwangerschaft ein Grund zur Freude, für manche aber auch ein Anlass zur Sorge.
Sie sind schwanger und vor Ihnen liegt eine aufregende Zeit.

Sie sind nicht allein!
Unsere Beratungsstelle unterstützt Sie bei offenen Fragen, Ängsten und Zweifeln.
Wir begleiten Sie in der Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt bis zum Ende des 3. Lebensjahres Ihres Kindes. Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.
Wir beraten Sie:
- zu gesetzlichen Regelungen und Leistungen wie Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Familiengeld, Sorgerecht, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld
- bei Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt
- bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen
- zu Familienplanung und Empfängnisverhütung
Wir vermitteln während der Schwangerschaft:
- finanzielle Leistungen aus der
- passende Unterstützungs-Hilfsangebote vor Ort
Beratungstermin vereinbaren
09 11 / 2 31-22 88<tel:09112312288>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=25354>Ungewollt schwanger - was tun?
Beratung im Schwangerschaftskonflikt (§ 219 StGB) mit Beratungsschein

Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach?
In einem Beratungsgespräch können Sie alle Fragen und Probleme offen ansprechen, die Sie in dieser Konfliktsituation bewegen. Sie können alleine, mit Ihrem Partner oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu uns kommen.
Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine anonyme Beratung ist möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Das Gesetz verpflichtet schwangere Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Das Gesundheitsamt ist eine gesetzlich anerkannte Beratungsstelle, die berechtigt ist, einen Beratungsschein auszustellen. Der Beratungsschein wird kostenlos erstellt.
Der Gesetzgeber schreibt die Beratung verpflichtend vor. Das Beratungsgespräch wird trotzdem so mit Ihnen geführt, dass Sie selbst entscheiden, ob Sie den Abbruch vornehmen lassen oder nicht. Die persönliche Meinung Ihrer Beraterin ist dabei nicht erheblich.
Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 StGB) mit Beratungsschein
09 11 / 2 31-22 88<tel:09112312288>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=25354>Vertrauliche Geburt? Wir beraten Sie.

Sie sind schwanger, allein und keiner darf es erfahren. Sie können sich vertrauensvoll an unsere Beratungsstelle wenden. Wir beraten und unterstützen Sie und sind für Sie da.
Beratungstermin vereinbaren
09 11 / 2 31-22 88<tel:09112312288>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=25354>Wenn Sie nach einer anonymen Beratung Ihre Anonymität aufrechterhalten wollen, besteht die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Hier bekommen Sie mehr Informationen zur vertraulichen Geburt: