GROW HAPPY NBG - Seelisch Gesund Aufwachsen im Stadtteil
Ziel von GROW HAPPY NBG ist es die psychische Gesundheit von jungen Menschen (bis 25 Jahren) in sozial angespannten Stadtteilen zu fördern. Zu diesem Zweck wollen wir für das Thema der psychischen Gesundheit sensibilisieren und Verantwortliche aus den Stadtteilen vernetzen. Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen Angebote für junge Menschen, die ihre psychischen Ressourcen (z.B. Resilienzen) fördern.
Bei Fragen zu den Angeboten wenden Sie sich bitte an Grow-Happy@stadt.nuernberg.de
Informationen zum Projekt
Ziel
Von früher Kindheit an werden wesentliche Weichen für die psychische Gesundheit des restlichen Lebens gestellt. An dieser Weichenstellung setzt das Projektvorhaben an. Die Stärkung der psychosozialen Gesundheit speziell von Kindern und Jugendlichen in den Fokus zu nehmen, ist das Ziel des Projektes „Seelisch Gesund Aufwachsen im Stadtteil". Geplant ist es, in den Projektgebieten ein Präventionsnetzwerk aufzubauen, welche die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Blick nimmt. Wir wollen Maßnahmen entwickeln und umzusetzen, indem wir Angebote in Einrichtungen anbieten und finanzieren.
Kooperationen
Wir fördern Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung der psychosozialen Gesundheit von 0–25-Jährigen und deren Familien in den oben genannten Projektgebieten. Falls Sie eine Kooperationsanfrage oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind stets an einer effektiven Zusammenarbeit interessiert und freuen uns Sie kennenzulernen!
In den Projektgebieten St.Leonhard/Schweinau und Sündersbühl, im Nürnberger Westen (Gostenhof bis Muggenhof) und im Süden mit Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof/Rabus und Sandreuth werden Gesundheitskoordinatorinnen und -koordinatoren tätig.
Das Projekt ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 angesetzt.
Projektförderung
Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung nach den §§ 20, 20a und 20b des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.