Die Fachstelle Pflege-und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) der Stadt Nürnberg ist zuständig für die Beratung und Überwachung von folgenden Einrichtungen im Stadtgebiet Nürnberg:

- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Hospize
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Ambulant betreute Wohngruppen
- Einrichtungen für behinderte Erwachsene
- Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
Die Einrichtungen werden mindestens einmal jährlich in Form von unangemeldeten Einrichtungsbegehungen durch die FQA überprüft. Außerdem können aufgrund von Beschwerden anlassbezogene Begehungen erfolgen.
Aufgabe der FQA ist es, die Würde und die Interessen sowie die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Lebensqualität zu sichern.
Eine umfassende sowie individuelle Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern, Betreuerinnen und Betreuern, Angehörigen, Einrichtungsträgern sowie allen an der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner beteiligten Personen gehört ebenfalls zu den Aufgaben der FQA.
Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt
FQA (Heimaufsicht)
Gesetzliche Grundlage
Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
Das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen, Pflegebedürftiger sowie von Menschen mit Behinderung.
Anregungen und Beschwerden für Bürger*innen, Pflegekräfte und Angehörige
Wenn Sie zu einer Einrichtung Anregungen oder Beschwerden in personeller, hygienischer und pflegerischer Hinsicht haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen ausschließlich rund um das Thema Pflege- und Behinderteneinrichtungen weiterhelfen.