Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen über Hygienevorschriften Bescheid wissen. Deshalb ist eine Belehrung verpflichtend.
Heilpraktikerprüfung
Die Prüfungen für Heilpraktiker finden immer im März und im Oktober statt. Sie müssen sich im Voraus dazu anmelden.
Prostituiertenschutz
Wer in der Sexarbeit tätig sein möchte, muss sich zuvor beim Gesundheitsamt beraten lassen und anmelden.
Gut zu wissen
Unsere Themen

Heilpraktiker
Um als Heilpraktiker*in in Nürnberg zu arbeiten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dasselbe gilt für die heilkundliche Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie. Wir informieren Sie zu allen Fragen rund um die Prüfung und das Antragsverfahren.

Nicht-ärztliche Heilberufe und Krankenpflege
Wenn Sie in Nürnberg in einem nicht-ärztlichen Heilberuf selbstständig tätig sind oder gewerbliche Krankenpflege anbieten, sind Sie verpflichtet, diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Bedingungen.

Apotheken
Apotheken in Nürnberg benötigen eine Betriebserlaubnis des Gesundheitsamts. Wenn Sie mehrere Filialen betreiben oder einen Versandhandel mit Medikamenten anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine separate Genehmigung.

Umgang mit Lebensmitteln
Wer im Beruf mit Lebensmitteln umgeht, muss über Hygienevorschriften Bescheid wissen. Der Nachweis dafür ist die Infektionsschutzbelehrung. Wir führen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch und informieren Sie über weitere rechtliche Grundlagen.

Prostitution
Wer in der Sexarbeit tätig sein möchte, benötigt eine Anmeldebescheinigung. Diese bekommen Sie nach einer gesundheitlichen und einer rechtlichen Beratung im Gesundheitsamt.

Amtsärztliche Gutachten
Für viele Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung wie beispielsweise beim Sozialamt oder der Ausländerbehörde werden ärztliche Gutachten benötigt. Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes erstellen diese Gutachten für Sie.
Schul- und amtsärztliche Atteste
Das Gesundheitsamt führt kostenlos schul- und amtsärztliche Beratungen und Untersuchungen zur Erstellung von Attesten durch. Das Angebot richtet sich an alle Schüler*innen und Studierenden, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Nürnberg besuchen.