Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

1
1
50

Beruf und Gesundheit

Gut zu wissen

  1. Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

    Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen über Hygienevorschriften Bescheid wissen. Deshalb ist eine Belehrung verpflichtend.

    Frau desinifiziert sich die Hände.
  2. Heilpraktikerprüfung

    Die Prüfungen für Heilpraktiker finden immer im März und im Oktober statt. Sie müssen sich im Voraus dazu anmelden.

    Heilpraktiker
  3. Prostituiertenschutz

    Wer in der Sexarbeit tätig sein möchte, muss sich zuvor beim Gesundheitsamt beraten lassen und anmelden.

    Ein Mann im blauen Pullover spricht mit einer Frau mit grauer Jacke. Beide sitzen am Tisch. Vor ihm liegt ein Notizbuch.

Unsere Themen

Naturheilkunde © Sonja Birkelbach / stock.adobe.com

Heilpraktiker

Um als Heilpraktiker*in in Nürnberg zu arbeiten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dasselbe gilt für die heilkundliche Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie. Wir informieren Sie zu allen Fragen rund um die Prüfung und das Antragsverfahren.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/heilpraktiker.html>

Eine Frau stellt Tabletten für einen alten Mann, der neben ihr sitzt und ihr zusieht. © Kampus Production / Pexels

Nicht-ärztliche Heilberufe und Krankenpflege

Wenn Sie in Nürnberg in einem nicht-ärztlichen Heilberuf selbstständig tätig sind oder gewerbliche Krankenpflege anbieten, sind Sie verpflichtet, diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Bedingungen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/nichtaerztlicheheilberufe.html>

Logo der Apotheken © Axel Bueckert / stock.adobe.com

Apotheken

Apotheken in Nürnberg benötigen eine Betriebserlaubnis des Gesundheitsamts. Wenn Sie mehrere Filialen betreiben oder einen Versandhandel mit Medikamenten anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine separate Genehmigung.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/apotheken.html>

Lebensmittelhygiene © highwaystarz / stock.adobe.com

Umgang mit Lebensmitteln

Wer im Beruf mit Lebensmitteln umgeht, muss über Hygienevorschriften Bescheid wissen. Der Nachweis dafür ist die Infektionsschutzbelehrung. Wir führen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch und informieren Sie über weitere rechtliche Grundlagen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/lebensmittel.html>

Werbung für Bordell © Werbung für Bordell / stock.adobe.com

Prostitution

Wer in der Sexarbeit tätig sein möchte, benötigt eine Anmeldebescheinigung. Diese bekommen Sie nach einer gesundheitlichen und einer rechtlichen Beratung im Gesundheitsamt.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/prostitutionsschutz.html>

Gutachten © DOC RABE Media / stock.adobe.com

Amtsärztliche Gutachten

Für viele Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung wie beispielsweise beim Sozialamt oder der Ausländerbehörde werden ärztliche Gutachten benötigt. Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes erstellen diese Gutachten für Sie.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/gutachten.html>

Schul- und amtsärztliche Atteste

Das Gesundheitsamt führt kostenlos schul- und amtsärztliche Beratungen und Untersuchungen zur Erstellung von Attesten durch. Das Angebot richtet sich an alle Schüler*innen und Studierenden, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Nürnberg besuchen.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/gesundheit_nbg/schul_amtsarzt.html>