Impfungen sind ein gutes und sicheres Werkzeug, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen. Moderne Impfstoff werden in der Regel gut vertragen und Arzneimittelwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet.
Wenn sich viele Menschen gegen impfen lassen, ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schliesslich weltweit auszurotten. Für Poliomyelitis ist dieses Ziel vor allem in Europa bereits erreicht worden.
Daher empfehlen wir im Einklang mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) verschiedene Impfungen, insbesondere für Kinder, Erwachsene oder andere Risikogruppen.
Das Klinikum Nürnberg bietet in dem Zusammenhang eine Reisemedizinische Impfsprechstunde an.
STIKO aktualisiert COVID-19 Impfempfehlung am 28.08.2026
Für die jährliche COVID-19-Impfung empfiehlt die STIKO den Einsatz eines Impfstoffes mit der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder Europäische Arzneimittelagentur (EMA) empfohlene Variantenanpassung.
Ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung verfügt heute über eine durch vielfältige Antigenkontakte geprägte hybride Immunität und ist dadurch ausreichend gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen geschützt. Dies gilt auch für gesunde Schwangere.
Wie erwartet hat im Laufe der SARS-CoV-2-Virusvarianten die Krankheitsschwere abgenommen. Daher entfällt die Empfehlung zum Erlangen der Basisimmunität für die erwachsene Bevölkerung (einschließlich Schwangeren ohne Grunderkrankungen oder schwangerschaftsassoziierte Komplikationen).
Da beide im Moment herrschenden SARS-CoV-2-Varianten Omikron LP.8.1 und XFG eng miteinander verwandt sind, ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Impfstoffe einen vergleichbar guten Schutz vor schweren COVID-19-Erkrankungen bieten.
Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese an die aktuelle epidemiologische Situation und den Immunstatus in der Bevölkerung angepasst.
Zukünftig gilt die Standardimpfempfehlung im Alter von ≥ 75 Jahren. Die Indikationsimpfempfehlung gilt weiterhin für viele Grunderkrankungen.
Die jährliche Impfung soll (einmalig pro Saison) bevorzugt mit dem Beginn der Saison im Spätsommer/Frühherbst durchgeführt werden.
Welchen Personengruppen empfiehlt die STIKO einmal pro Saison eine COVID-Impfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff ?
-Personen im Alter von ≥ 75 Jahren -Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe -Personen im Alter von ≥ 6 Monaten bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung (s. Tabelle 2 in den STIKO-Empfehlungen) -Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) ab dem 2. Trimenon -Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Bewohnenden -Medizinisches Personal mit einem erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 (z. B. Medizinische Notaufnahme, Intensivstation etc.) -Medizinisches Personal, das Risikopatientinnen oder -patienten betreut (als Risikopersonen gelten hierbei Personen gem. Tabelle 2 in den STIKO-Empfehlungen) -Familienangehörige und enge Kontaktpersonen im Alter von ≥ 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
Die jährliche Impfung soll (einmalig pro Saison) bevorzugt mit dem Beginn der Saison im Spätsommer/Frühherbst durchgeführt werden. Noch nicht erfolgte Impfungen sollen während der Saison nachgeholt werden. Bei der Impfung soll zwischen nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion oder der letzten COVID-19-Impfung möglichst ein Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden.
Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren mit einer Impfindikation (s. o.), die zum ersten Mal gegen COVID-19 geimpft werden, erhalten eine Grundimmunisierung gemäß Fachinformation.
Die Virusvarianten von SARS CoV-II - von Dezember 2019 bis heute
Wildtyp
'Wildtyp/Wuhan'
von Dezember 2019 bis Herbst 2020 - der Ausgangsstamm
Alpha
'Alpha'
ab September 2020 bis Winter 2020/21 - dominant in Deutschland ab November 2020 und 50% ansteckender und deutlich mehr schwerere Verläufe als 'Wildtyp'
Beta Gamma
'Beta' und 'Gamma'
ab etwa Anfang 2021 mit ersten Impfdurchbrüchen; für Deutschland nur kurze Zeit relevant
Delta
'Delta'
ab April/Mai 2021 - die mit Abstand schwerste Variante mit 1 000 x höherer Viruslast, verkürzter Inkubationszeit, Verdoppelung der Hospitalisierungsrate im Vergleich zu 'Alpha' bis Ende August 2021
Omikron
'Omikron' BA.1/BA.2
ab Januar 2022 bis heute mit wesentlich leichteren Verläufen, 50 % weniger Krankenhauseinweisungen und 91% weniger Tote im Vergleich zur Delta-Variante.
Im Frühjahr brach die Intensiv-Belegung der Krankenhäuser ein. Omikron erwies sich als weniger lungengängig, über 75 % der Bevölkerung war geimpft und sehr viele Menschen in Deutschland durch die Delta-Variante bereits mindestens ein Mal genesen.
Seit Ende 2022/Anfang 2023 ist Covid in der Bevölkerung zu einer normalen, saisonalen Atemwegserkrankung geworden.
Schwere Verläufe sind seither fast nur noch bei Hochbetagten > 80 Jahre und Immunsupprimierten - ähnlich wie bei der Influenza (Grippe) zu konstatieren.
Reiseimpfungen
Bei bestimmten Gefährdungen, zum Beispiel wenn Sie Fernreisen unternehmen, kommen neben den allgemein empfohlenen Impfungen weitere in Betracht. Hier können Sie sich unabhängig informieren, ob für Ihr Reiseziel bestimmte Impfungen empfohlen werden oder notwendig sind.
Neu: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Reiseimpfungen (herausgegeben am 2. Juli 2026)
Die STIKO hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) die Empfehlungen zu Reiseimpfungen am 2. Juli 2026 aktualisiert.
In den Reiseimpfempfehlungen sind die neusten STIKO Standard- und Indikationsimpfempfehlungen eingearbeitet ebenso wie die neue Reiseimpfempfehlung zu Chikungunya, die im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus wurde die Epidemiologie aller aufgeführter Erreger aktualisiert. Neu ist darüber hinaus: Die Ländertabellen enthalten nun auch verlinkte Informationen der DTG zum jeweiligen Malariarisiko. Das erleichtert die reisemedizinische Beratung.
Mit Beginn der Urlaubssaison können Reiseimpfungen für viele Reisende wichtig werden. Eine reisemedizinische Beratung ist daher eine gute Gelegenheit, den Impfstatus insgesamt zu überprüfen. Dabei sollten auch Standard- und Indikationsimpfungen berücksichtigt und fehlende Impfungen rechtzeitig vor Reisebeginn nachgeholt werden.
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist in manchen Ländern für eine Einreise verpflichtend. Nur autorisierte Impfärzte dürfen gegen Gelbfieber impfen. Hier finden Sie eine Übersicht der Gelbfieberimpfstellen, sortiert nach Bundesland.
Mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Reisen
Viele Patienten sind auch während ihres Urlaubs im Ausland auf ihre Medikamente angewiesen. Dabei kann es bei Grenz- und Zollkontrollen hilfreich sein, für die mitgeführten Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können. Für die dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Medikation, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Regeln.
Es ist pro Medikament eine Bescheinigung erforderlich, die von in Nürnberg niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt werden.
Betäubungsmittel
Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reicht ein Dokument, das der Arzt ausfüllt und das vom Gesundheitsamt beglaubigt wird.
Für Reisen in andere Länder (außerhalb des Schengen-Raums) wird ein mehrsprachiges ärztliches Formular empfohlen, in dem Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer gemacht werden.
Für die Beglaubigung ist immer das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der verordnende Arzt seinen Praxissitz hat. Wenn Ihr Arzt also im Stadtgebiet Nürnberg seine Praxis hat, können wir das Arztdokument für Sie beglaubigen.
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 10 Euro. Diese kann in bar oder per Karte erfolgen.
Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis mit, um sich auszuweisen.
Beglaubigung von ärztlichen Dokumenten für Reisezwecke
Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft des Urlaubslandes oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Bedingungen bei Mitnahme des persönlichen Bedarfs an Medikamenten, Spritzen und Kanülen. Unter Umständen ist ein Begleitattest notwendig, das von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ausgefüllt werden muss.