Das Gesundheitsamt berät in Fragen der Standardimmunisierungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Masern) und der empfohlenen Impfungen bei besonderer Gefährdung, zum Beispiel auf Fernreisen.
Beachten Sie auch die Hinweise zu verschreibungspflichtigen Medikamenten auf (Fern)Reisen und Betäubungsmitteln.

Impfempfehlungen
Impfungen sind ein gutes und sicheres Werkzeug, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen. Daher empfehlen wir im Einklang mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) verschiedene Impfungen, insbesondere für Kinder, Erwachsene oder andere Risikogruppen.
Reiseimpfungen
Bei bestimmten Gefährdungen, zum Beispiel wenn Sie Fernreisen unternehmen, kommen neben den allgemein empfohlenen Impfungen weitere in Betracht. Hier können Sie sich unabhängig informieren, ob für Ihr Reiseziel bestimmte Impfungen empfohlen werden oder notwendig sind.
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist in manchen Ländern für eine Einreise verpflichtend. Nur autorisierte Impfärzte dürfen gegen Gelbfieber impfen. Hier finden Sie eine Übersicht der Gelbfieberimpfstellen, sortiert nach Bundesland.
Mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Reisen
Viele Patienten sind auch während ihres Urlaubs im Ausland auf ihre Medikamente angewiesen. Dabei kann es bei Grenz- und Zollkontrollen hilfreich sein, für die mitgeführten Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können. Für die dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Medikation, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Regeln.
Betäubungsmittel
Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reicht ein Dokument, das der Arzt ausfüllt und das vom Gesundheitsamt beglaubigt wird.
Für die Beglaubigung ist immer das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der verordnende Arzt seinen Praxissitz hat. Wenn Ihr Arzt also im Stadtgebiet Nürnberg seine Praxis hat, können wir das Arztdokument für Sie beglaubigen.
- Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 10 Euro.
- Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis mit, um sich auszuweisen.
Beglaubigung von ärztlichen Dokumenten für Reisezwecke
Gesundheitsamt Nürnberg
Für Reisen in andere Länder (außerhalb des Schengen-Raums) wird ein mehrsprachiges ärztliches Formular empfohlen, in dem Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer gemacht werden.
Es ist trotzdem ratsam, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft des Urlaubslandes nach den geltenden Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.
Informationen zur Substitutionsbehandlung reisender opiatabhängiger Personen finden sich auf der Seite von INDRO e.V.
Andere Arzneimittel und persönlicher Bedarf
Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft des Urlaubslandes oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Bedingungen bei Mitnahme des persönlichen Bedarfs an Medikamenten, Spritzen und Kanülen. Unter Umständen ist ein Begleitattest notwendig, das von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ausgefüllt werden muss.
Ein Muster eines Begleitattestes können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: