Interkulturelle Arbeit
Zuschüsse an Vereine und Gruppen im Bereich der interkulturellen Arbeit
Förderkriterien
- Gefördert werden interkulturelle, öffentliche Aktivitäten von Vereinen und Initiativen mit Migrationshintergrund
- Aktivitäten müssen zweisprachig angelegt sein, wobei einer der Sprachen Deutsch sein muss
- Aktivitäten müssen in Nürnberg stattfinden
Vergabeverfahren
- Antragstellung per Formblatt
- Bei Antragstellung Angaben über Art, Inhalt, Zeitpunkt, Ort, Zielsetzung, vorgesehene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Vorlage von Werbematerialien
- Vorlage der Satzung und des vorjährigen Tätigkeitsberichts
- Darstellung der Gruppe und deren Ziele sowie Angaben zu der Mitgliederstruktur bei nicht-eingetragenen Gruppen
- Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 71.400,-
Abgabeschluss für Antragstellung
Die Anträge sind immer vor der Aktivität, aber spätestens zu den folgenden Stichtagen einzureichen:
- Anträge auf Förderung von Aktivitäten im ersten Halbjahr müssen bis spätestens 15.02. gestellt werden,
- Anträge für das zweite Halbjahr bis 30.06. des jeweiligen Jahres.
Stadt Nürnberg
Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro
Gewerbemuseumsplatz 1
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-33 25
Telefax 09 11 / 2 31-81 66
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.