Initiativgruppen im Kulturbereich
Ergänzende Regelungen für den Fördertopf
Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Fonds für Initiativgruppen im Kulturbereich" gelten neben den "Förderrichtlinien des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".
Antragsfristen
Die Anträge sind spätestens 6 Wochen vor Beginn der Realisierung des betreffenden Projektes zu stellen.
Förderkriterien
- Förderung innovativer Projektarbeit im Kulturbereich in Form einer Anschubfinanzierung;
- Keine allgemeine (institutionelle) Trägerförderung;
- Keine Förderung der allgemeinen (nicht projektbezogenen) Infrastruktur der Projektträger;
- Als "zinsloses Darlehen" (max. für 2- 3 Jahre) können jährlich bis zu 30% der Mittel in einem Teiletat für die Infrastrukturförderung neuer Projekte vergeben werden;
- Vorrangige Förderung neuer Projekte, die im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden;
- Vorlage eines Exposés bzw. einer Projektbeschreibung, aus denen die Inhalte der jeweiligen Projekte/Veranstaltungen ersichtlich sind;
- Die Projekte bzw. Veranstaltungen müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein;
- Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, sollte das Projekt nicht realisiert werden;
- Grundsätzlich ist die Vorlage des Verwendungsnachweises über die zuletzt erhaltene städtische Zuwendung erforderlich.
Antragstellung
- Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
- Zur Antragstellung ist das bei der Stadt erhältliche Formblatt zu verwenden (Download unten auf dieser Seite).
- Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels.
- Die Anträge müssen rechtzeitig jeweils vor der Verwirklichung des Projektes gestellt werden.
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
41.000 Euro
Stadt Nürnberg
Bürgermeisterin
Geschäftsbereich Kultur
Hauptmarkt 18
Zimmer 318
90403 Nürnberg
Herr Schluchter
Telefon 09 11 / 2 31-32 88
Telefax 09 11 / 2 31-47 57
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