Für die Fördertöpfe „Heimatpflege“, „Initiativgruppen im Kulturbereich“, „Kindertheater“ und „Kultur in der Stadt“ gilt das allgemeine Antragsformular. Sie müssen die gedankliche Zuteilung zu einem dieser Töpfe für Ihre Institution bzw. Ihr Projekt nicht selbst vornehmen, die Zuordnung erfolgt verwaltungsintern. Für die speziellen Fördertöpfe bzw. Fördermöglichkeiten „Atelierförderung“ (Kunsthalle), „Freie Szene Tanz und Theater“ (KunstKulturQuartier), „Interkulturelle Arbeit“ (Amt für Kultur und Freizeit), „Mietzuschüsse an gemeinnützige Migrantenvereine“ (Amt für Kultur und Freizeit / Inter-Kultur-Büro) und „Kulturzuschuss für kulturelle Bildungsangebote an Schulen“ (Amt für Kultur und Freizeit) gibt es eigene Antragsformulare.
Sie können sehr gerne Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpersonen aufnehmen, deren Kontaktdaten Sie in der Übersicht der Fördertöpfe finden, um sich in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen.
Atelierförderung
Die Atelierförderung ist Teil der kommunalen Förderung freier Kulturarbeit. Sie dient einer anteiligen Finanzierung von Ateliers im Bereich der Bildenden Kunst mit dem Ziel, im Stadtgebiet Nürnberg Orte für die Produktion von Kunst zu unterhalten und zu fördern
Bei der Förderung der Freie Szene Tanz und Theater wird unterschieden zwischen "Projektförderung" und "Impulsförderung". Mit der Projektförderung werden die Projekte im Bereich Tanz und Theater gefördert, die als Bühnenstücke aufgeführt werden können, abendfüllend oder als Teil eines vorliegenden Aufführungskonzeptes. Die Erstaufführung muss in Nürnberg stattfinden. Die Impulsförderung richtet sich an ein auf drei Jahre konzipiertes Projekt mit einer Künstlerin, einem Künstler oder einem Künstlerkollektiv, das an den Spiel- und Produktionsbetrieb der Tafelhalle angegliedert ist.
Gefördert werden interkulturelle, öffentliche Aktivitäten von Vereinen und Initiativen mit Migrationshintergrund; Aktivitäten müssen zweisprachig angelegt sein, wobei einer der Sprachen Deutsch sein muss; Aktivitäten müssen in Nürnberg stattfinden
Eine allgemeine, institutionelle Trägerförderung erfolgt nicht. Es ist keine Förderung der allgemeinen, nicht projektbezogenen Infrastruktur der Projektträger möglich. Es werden kulturelle Veranstaltungen bzw. einzelne Kultur-Projekte im Bereich des Kindertheaters (Musik- und Sprechtheater, für bzw. von Kindern und Jugendlichen) gefördert, die im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden.
Es werden kulturelle Veranstaltungen bzw. einzelne Kultur-Projekte gefördert, die im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden, sowie die Jahresarbeit kultureller Institutionen.
Anmietung von Büro- und kleineren Gruppenräumen in Nürnberg; gemeinnützige & im Vereinsregister eingetragene Vereine mit mind. 30 zahlenden Mitgliedern; Tätigkeitsfelder: Bildung, Beratung und Interkultur; Angebote dürfen nicht vorwiegend der ethnischen Kulturpflege dienen