Mann sieht über eine Mauer

Bürgermeisterin Geschäftsbereich Kultur

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FAQs - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Kulturförderung


Fragen rund um die Antragstellung

Nicht beim gleichen Amt, aber bei anderen Stellen schon. Eine eventuelle andere Förderzusage muss im Finanzierungsplan mitgeteilt werden.


Fragen zu Formularen und Nachweisen

Wenn für den jeweiligen Fördertopf eine Download-Version zur Verfügung steht, kann diese auch elektronisch ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden. Die Formulare müssen jedoch immer handschriftlich unterschrieben werden.

Wenn sie im Finanzierungsplan angegeben sind, dann müssen sie zwingend auch im Verwendungsnachweis aufgeführt werden.

In der Spalte "Plan" müssen die Einträge aus dem Finanzierungsplan übernommen werden. In die Spalte "Ist" müssen die tatsächlichen Zahlen. Auf Nachfrage muss hier ein Nachweis erbracht werden können!

Alles, was für das Projekt verwendet wird, muss abgerechnet werden.

Sie bekommen im Förderungsbescheid mitgeteilt, welche Art von Verwendungsnachweis Sie erbringen müssen. Auf dem Formular des Verwendungsnachweises sind die jeweiligen Unterscheidungen noch einmal aufgeführt.

Grundsätzlich sind Zuwendungen meist steuerfrei, es kommt jedoch auf die jeweilige Situation des Antragstellenden an. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu!