Nur, wenn das Projekt nicht von der bereits bestehenden Förderung profitiert. Die individuelle Situation ist hier entscheidend.
Allgemeine Fragen zur Kulturförderung
Grundsätzlich muss nur das Projekt im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden. Der Wohnort der antragstellenden Personen ist dabei unwichtig. Ausnahme: Um Atelierförderung zu erhalten, muss sowohl der Erstwohnsitz als auch das Atelier im Stadtgebiet Nürnberg sein.
Nein. Grundsätzlich können Projekte durch verschiedene Städte gleichzeitig gefördert werden - allerdings ist eine Förderung durch die Stadt Nürnberg nur für die Teile eines Projekts möglich, die auch tatsächlich im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden.
Aktuell gibt es keine zentrale Anlaufstelle für die Vermietung von Räumen für kulturelle oder künstlerische Nutzung. Allerdings vermieten fast alle Kulturläden des Amts für Kultur und Freizeit Räume in den verschiedenen Stadtteilen in Nürnberg. Der „Raumkompass “ als Anlaufstelle für Zwischennutz- und Raumvermittlungen unterstützt Kulturschaffende außerdem bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten.
Fragen rund um die Antragstellung
Im Downloadcenter können Sie die entsprechenden Antragsformulare aufrufen und herunterladen bzw. auch direkt im Browser ausfüllen. (Unterstützung von Adobe Reader notwendig!) Den unterschriebenen Antrag schicken Sie dann bitte postalisch oder mit Unterschrift eingescannt per E-Mail an die angegebene Adresse.
Die Bearbeitungsdauer variiert, aber in der Regel sind Zeiten von bis zu 6 Wochen möglich.
Nicht beim gleichen Amt, aber bei anderen Stellen schon. Eine eventuelle andere Förderzusage muss im Finanzierungsplan mitgeteilt werden.
Dann kann der Antrag für dieses Jahr leider nicht mehr bewilligt werden. Falls das Projekt verschoben werden kann, kann im neuen Jahre ein neuer Antrag gestellt werden.
Fragen zu Formularen und Nachweisen
Wenn für den jeweiligen Fördertopf eine Download-Version zur Verfügung steht, kann diese auch elektronisch ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden. Die Formulare müssen jedoch immer handschriftlich unterschrieben werden.
Je nach Größe des Projekts ist eine separate Aufstellung, z. B. in einer Excel-Tabelle, sogar sehr sinnvoll. Einzelne Punkte aus dem vorgegebenen Finanzierungsplan (z. B. Sachkosten) sollten darin untergliedert werden.
Wenn sie im Finanzierungsplan angegeben sind, dann müssen sie zwingend auch im Verwendungsnachweis aufgeführt werden.
In der Spalte "Plan" müssen die Einträge aus dem Finanzierungsplan übernommen werden. In die Spalte "Ist" müssen die tatsächlichen Zahlen. Auf Nachfrage muss hier ein Nachweis erbracht werden können!
Alles, was für das Projekt verwendet wird, muss abgerechnet werden.
Sie bekommen im Förderungsbescheid mitgeteilt, welche Art von Verwendungsnachweis Sie erbringen müssen. Auf dem Formular des Verwendungsnachweises sind die jeweiligen Unterscheidungen noch einmal aufgeführt.
Grundsätzlich sind Zuwendungen meist steuerfrei, es kommt jedoch auf die jeweilige Situation des Antragstellenden an. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu!