Mann sieht über eine Mauer

Bürgermeisterin Geschäftsbereich Kultur

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Mietzuschüsse an gemeinnützige Migrantenvereine

Förderkriterien

  • Anmietung von Büro- und kleineren Gruppenräumen in Nürnberg (Eine Förderung ist nicht möglich für Räumlichkeiten, die regelmäßig wöchentlich punktuell genutzt werden)
  • gemeinnützige & im Vereinsregister eingetragene Vereine mit mind. 30 zahlenden Mitgliedern
  • Tätigkeitsfelder: Bildung, Beratung und Interkultur; Angebote dürfen nicht vorwiegend der ethnischen Kulturpflege dienen

Vergabeverfahren

  • Antragstellung per Formblatt
  • Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt

Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes

Euro 30.000,-

Abgabeschluss für Antragstellung

Die Anträge sind bis spätestens 15.02. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.

Stadt Nürnberg

Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro

Gewerbemuseumsplatz 1Zimmer 10890403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Gewerbemuseumsplatz+1&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

Frau Walter

09 11 / 2 31-38 84<tel:09112313884>09 11 / 2 31-81 66<tel:09112318166>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=51399>

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.

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