Mietzuschüsse an gemeinnützige Migrantenvereine
Förderkriterien
- Anmietung von Büro- und kleineren Gruppenräumen in Nürnberg (Eine Förderung ist nicht möglich für Räumlichkeiten, die regelmäßig wöchentlich punktuell genutzt werden)
- gemeinnützige & im Vereinsregister eingetragene Vereine mit mind. 30 zahlenden Mitgliedern
- Tätigkeitsfelder: Bildung, Beratung und Interkultur; Angebote dürfen nicht vorwiegend der ethnischen Kulturpflege dienen
Vergabeverfahren
- Antragstellung per Formblatt
- Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 30.000,-
Abgabeschluss für Antragstellung
Die Anträge sind bis spätestens 15.02. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.
Stadt Nürnberg
Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro
Gewerbemuseumsplatz 1
Zimmer 108
90403 Nürnberg
Frau Walter
Telefon 09 11 / 2 31-38 84
Telefax 09 11 / 2 31-81 66
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.