Heimatpflege
Ergänzende Regelungen für den Fördertopf
Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Heimatpflege" gelten neben den "Förderrichtlinien des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".
Antragsfristen
Die Anträge können bis einschließlich des Jahres gestellt werden, in dem das Vorhaben realisiert werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Projektes.
Förderkriterien
- Es wird die Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtgebiet von Nürnberg gefördert.
- Grundsätzlich ist die Vorlage des Verwendungsnachweises über die zuletzt erhaltene städtische Zuwendung erforderlich, sofern vorhanden.
Antragstellung
- Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
- Zur Antragstellung ist das bei der Stadt erhältliche Formblatt zu verwenden (Download unten auf dieser Seite).
- Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels.
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
15.700 Euro
Abgabeschluss für Antragstellung
Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.
Stadt Nürnberg
Bürgermeisterin
Geschäftsbereich Kultur
Hauptmarkt 18
Zimmer 318
90403 Nürnberg
Herr Schluchter
Telefon 09 11 / 2 31-32 88
Telefax 09 11 / 2 31-47 57
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