Heimatpflege

Ergänzende Regelungen für den Fördertopf

Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Heimatpflege" gelten neben den "Förderrichtlinien des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".

Antragsfristen

Die Anträge können bis einschließlich des Jahres gestellt werden, in dem das Vorhaben realisiert werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Projektes.

Förderkriterien

  • Es wird die Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtgebiet von Nürnberg gefördert.
  • Grundsätzlich ist die Vorlage des Verwendungsnachweises über die zuletzt erhaltene städtische Zuwendung erforderlich, sofern vorhanden.

Antragstellung

  • Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
  • Zur Antragstellung ist das bei der Stadt erhältliche Formblatt zu verwenden (Download unten auf dieser Seite).
  • Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels.

Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes

15.700 Euro

Abgabeschluss für Antragstellung

Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.

Stadt Nürnberg
Bürgermeisterin

Geschäftsbereich Kultur

Hauptmarkt 18

Zimmer 318

90403 Nürnberg


Herr Schluchter

Telefon 09 11 / 2 31-32 88

Telefax 09 11 / 2 31-47 57

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