Mietzuschüsse an gemeinnützige Migrantenvereine

Förderkriterien

  • Anmietung von Büro- und kleineren Gruppenräumen in Nürnberg (Eine Förderung ist nicht möglich für Räumlichkeiten, die regelmäßig wöchentlich punktuell genutzt werden)
  • gemeinnützige & im Vereinsregister eingetragene Vereine mit mind. 30 zahlenden Mitgliedern
  • Tätigkeitsfelder: Bildung, Beratung und Interkultur; Angebote dürfen nicht vorwiegend der ethnischen Kulturpflege dienen

Vergabeverfahren

  • Antragstellung per Formblatt
  • Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt

Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes

Euro 30.000,-

Abgabeschluss für Antragstellung

Die Anträge sind bis spätestens 15.02. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.

Stadt Nürnberg

Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro

Gewerbemuseumsplatz 1

Zimmer 108

90403 Nürnberg


Frau Walter

Telefon 09 11 / 2 31-38 84

Telefax 09 11 / 2 31-81 66

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.

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Häufige Fragen

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