Neuselsbrunn

Neuselsbrunn

Bereits von der Münchener Straße aus - in etwa ab Messe-Zentrum - erblickt man die 1963 erbauten Wolkenkratzer. Diese Parkwohnanlage wurde von der Gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbaugesellschaft mbH Düsseldorf, eine ehemals gemeinnützige Gesellschaft des Bundes und der Post, gebaut.

Da Neuselsbrunn im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden steuerlich begünstigt.

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Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, gelten die Regelungen des § 10 f EStG:
Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i vorliegen.
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Wohnungen gelten die Regelungen des § 7h EStG:
Bei einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 Baugesetzbuch absetzen.

Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten

Damit die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer diese Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können, bedarf es einer Vereinbarung mit der Stadt Nürnberg, die dann Basis der späteren Steuerbescheinigung ist.

Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (Download siehe unten) gestellt werden. Von Ihrer Hausverwaltung bekommen Sie die Gesamtkosten der Maßnahme und die daraus anfallenden Kosten für Ihre Wohnung mitgeteilt. Antrag und Kostenübersicht reichen Sie bitte beim Stadtplanungsamt ein.

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung

Gerne senden wir Ihnen das Formular auch zu!

Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt/Stadterneuerung

Marienstraße 6

4. Stock

90402 Nürnberg


Frau Blendinger

Telefon 09 11 / 2 31 - 49729

Telefax 09 11 / 2 31 - 26 84

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