Grundabgaben
Als Grundabgaben werden bei der Stadt Nürnberg die Abwasser-, die Abfall-, die Straßenreinigungsgebühren und die Grundsteuer bezeichnet. Die Grundlage dafür sind die jeweils geltenden Beitrags- und Gebührensatzungen sowie das Grundsteuergesetz. Die Gebühren werden an die städtischen Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) weitergeleitet. Die anfallenden Kosten sollen durch die Gebühren gedeckt werden. Die städtischen Eigenbetriebe erzielen dadurch keine Gewinne.
Für den Erlass der Grundabgabenbescheide ist das Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern zuständig. Die Zahlungspflicht wird in diesen Bescheiden festgelegt.
Online-Dienste:
Wenn Sie für die Grundsteuer einen Eigentümerwechsel oder eine Adressänderung für eine Firma melden, einen Gießwasserzähler anmelden oder einen Gießwasserzählerstand übermitteln möchten, können Sie das schnell, sicher und online mit unseren Online-Diensten erledigen.
Adressänderung für die Grundsteuer melden
Mit diesem Dienst können Sie eine Adressänderung mitteilen. Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Änderung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.
Bankverbindung für die Grundsteuer ändern
Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern möchten, verwenden Sie bitte das folgende Formular, um Ihre Lastschriftinformationen zu aktualisieren. Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es uns unterschrieben zu, damit Ihre Zahlungen reibungslos fortgesetzt werden können
Möglichkeit 1: Schnell, sicher und online über „Mein Nürnberg“
1. Schritt: Bei „Mein Nürnberg“ registrieren
Legen Sie sich ein persönliches „Mein Nürnberg“-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Anmelden als Gast ohne Registrierung
Diesen Antrag können Sie auch ohne „Mein Nürnberg“-Konto online ausfüllen. Wenn Sie die Funktion „Weiter als Gast“ wählen, gelangen Sie sofort zum Online-Formular und können es schnell und unkompliziert abschicken. Bitte beachten Sie: Anders als mit einem „Mein Nürnberg“-Konto müssen Sie alle Daten manuell eingeben. Außerdem können wir mit Ihnen nur per Post kommunizieren.
2. Schritt: Adressänderung für die Grundsteuer online melden
Voraussetzungen und Unterlagen
Bitte halten Sie Ihren Grundabgabenbescheid bereit. Sie benötigen daraus die Objektnummer.
Möglichkeit 2: Meldung vor Ort
Sie können die Adressänderung auch vor Ort beim Kassen- und Steueramt melden. Bitte vereinbaren Sie dafür zuvor telefonisch einen Termin.
Voraussetzungen und Unterlagen
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen Nachweis über die Adress-, Namens- und Firmenänderung (z. B. Ausweisdokument, Meldebescheinigung) mit.
Eigentümerwechsel für die Grundsteuer melden
Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einem Objekt melden. Bitte halten Sie dafür Ihren Grundabgabenbescheid bereit. Sie benötigen daraus die Objektnummer.
Alternativ können Sie den Eigentümerwechsel auch vor Ort beim Kassen- und Steueramt melden. Bitte vereinbaren Sie dafür zuvor telefonisch einen Termin.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte einen Nachweis über den Tag des Übergangs von Nutzen und Lasten mit (z. B. notarieller Kaufvertrag).
Gießwasserzähler anmelden
Mit einem Gießwasserzähler können Sie die Wassermenge, die nicht ins Kanalnetz eingeleitet wird, von der Gebührenrechnung absetzen. Die Messeinrichtung muss geeicht sein.
Hier können Sie einfach und schnell einen neuen Gießwasserzähler anmelden.
Gießwasserzählerstand melden
Damit wir Ihren Gießwasserverbrauch bei der Berechnung der Kanal-Einleitungsgebühren berücksichtigen können, lesen Sie den Zählerstand Ihres Gießwasserzählers bitte dann ab, wenn Ihr Frischwasserverbrauch abgelesen wird. Teilen Sie uns den Zählerstand des Gießwasserzählers innerhalb von 14 Tagen online oder schriftlich mit.
Grundsteuer
Die Grundsteuer bezieht sich ausschließlich auf den Wert eines Grundstückes inklusive eventueller Gebäude. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerinnen und Eigentümer spielen keine Rolle für die Höhe der Grundsteuer.
Aktuelle Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform finden Sie unter nachfolgenden Links:
Abwassergebühren
Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage erhebt die Stadt Gebühren. Dabei gibt es getrennte Gebührenmaßstäbe für:
- Schmutzwasser (zuzüglich eines eventuellen Starkverschmutzungszuschlages gem. §§ 12 und 13 der jeweiligen Gebührensatzung)
- und Niederschlagswasser.
Abfallgebühren
Die städtischen Müllgebühren werden verbrauchsabhängig abgerechnet. Das heißt, die Anzahl und Volumengröße der Restmülltonnen entscheiden über die Höhe der Müllgebühr. Die Höhe der Müllgebühren wird über die Abfallgebührensatzung geregelt, die vom Stadtrat beschlossen und von der staatlichen Aufsichtsbehörde geprüft wird.
Straßenreinigungsgebühren
SÖR reinigt die Straßen und erhebt dafür Gebühren anhand der Straßenreinigungsgebührensatzung. Sie richten sich nach dem Umfang und der Anzahl der Reinigungen pro Woche sowie nach der Anzahl der Frontmeter des Grundstücks, vor dem gereinigt wird.
Kassen- und Steueramt
Bereich Steuern
Theresienstraße 7
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-32 19
Telefax 09 11 / 2 31-74 34
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Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr