Allgemeine Informationen zur Zweitwohnungssteuer
Seit 2005 gibt es in Nürnberg eine Zweitwohnungssteuer. Rechtsgrundlage für die Steuererhebung ist die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Nürnberg.
Nach Anmeldung einer Nebenwohnung beim Einwohneramt wird im Regelfall vom Kassen- und Steueramt eine Steuererklärung per Post zugesandt. Diese ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Wer noch nicht gemeldet ist oder innerhalb von 6 Monaten keine Steuererklärung zugesandt bekommen hat, muss die Steuererklärung unaufgefordert abgeben.
Die Steuer wird mit einem Zweitwohnungssteuerbescheid festgesetzt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils zum 15. Februar eines jeden Jahres und ohne neue Aufforderung weiter zu entrichten.
Sollten sich Änderungen bei der für die Steuer maßgeblichen Verhältnisse ergeben, zum Beispiel Änderung der Miete, ist der Inhaber der Zweitwohnung verpflichtet, dies unverzüglich dem Kassen- und Steueramt schriftlich mitzuteilen.