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Zweitwohnungssteuer

Mann arbeitet an einem Laptop., Bild © Bild: pixabay.com

Allgemeine Informationen zur Zweitwohnungssteuer

Seit 2005 gibt es in Nürnberg eine Zweitwohnungssteuer. Rechtsgrundlage für die Steuererhebung ist die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Nürnberg.

Nach Anmeldung einer Nebenwohnung beim Einwohneramt wird im Regelfall vom Kassen- und Steueramt eine Steuererklärung per Post zugesandt. Diese ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Wer noch nicht gemeldet ist oder innerhalb von 6 Monaten keine Steuererklärung zugesandt bekommen hat, muss die Steuererklärung unaufgefordert abgeben.

Die Steuer wird mit einem Zweitwohnungssteuerbescheid festgesetzt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils zum 15. Februar eines jeden Jahres und ohne neue Aufforderung weiter zu entrichten.

Sollten sich Änderungen bei der für die Steuer maßgeblichen Verhältnisse ergeben, zum Beispiel Änderung der Miete, ist der Inhaber der Zweitwohnung verpflichtet, dies unverzüglich dem Kassen- und Steueramt schriftlich mitzuteilen.



FAQs


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach Ihre Angelegenheiten bei der Zweitwohnungssteuer erledigen

Einfach Online machen © Weinberg Brothers / Stadt Nürnberg

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren oder als Gast beantragen

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

Als Gastnutzer stehen Ihnen nicht alle Funktionen zur Verfügung (bspw. automatische Datenübernahme). Wenn Sie als Gast fortfahren wollen, dann gehen Sie direkt zu Schritt 2 über.

2. Schritt: Ihre Steuerbefreiung bei der Zweitwohnungssteuer online erledigen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Steuernummer Zweitwohnungssteuer (siehe Zweitwohnungssteuerbescheid oder Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung)

Einkommensnachweise i. d. R. für das Vorvorjahr, z. B.
- Schulbescheinigungen, Immatrikulationsbescheinigungen
- Einkommensteuerbescheid bzw. andere Einkommensnachweise
- Kopie Leistungsbescheid der Sozialbehörde

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Was passiert nach der Online Antragsstellung

Der Befreiungsantrag wird auf Vollständigkeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden zeitnah angefordert.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen in der Theresienstr. 7 (Eingang über Theresienstr. 1), 90403 Nürnberg zur Verfügung.

Besuche sind während der unten genannten Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich. Für bestmöglichen Service und geringe Wartezeiten wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911 / 231 31 08 gebeten.

Welche Unterlagen benötige ich bei der Antragstellung vor Ort?

- Amtliches Ausweisdokument
- Schriftliche Vollmacht, wenn sie im Auftrag einer anderen Person vorsprechen.
- Einkommensnachweise jeweils i. d. R. für das Vorvorjahr, z. B.:
Schulbescheinigungen, Immatrikulationsbescheinigungen
Einkommensteuerbescheid bzw. andere Einkommensnachweise
Kopie Sozialleistungsbescheid


Kontakt:

Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern

Theresienstraße 790403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Theresienstra%C3%9Fe+7&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31- 31 08<tel:09112313108>09 11 / 2 31- 73 80<tel:09112317380>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=89906>
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und nach Terminvereinbarung.

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