Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden im Stadtgebiet Nürnberg besteuert. Grundsätzlich ist ein Hund steuerpflichtig, wenn er älter als vier Monate ist. Die Hundesteuer wird pro gehaltenem Hund als Jahressteuer erhoben. Geregelt wird die Erhebung der Hundesteuer durch die örtliche Hundesteuersatzung.
Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats an, wenn • Ihr Welpe älter als vier Monate ist. • Sie mit Ihrem Hund nach Nürnberg gezogen sind. • Sie einen Hund neu aufgenommen haben.
Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats ab, wenn • Ihr Hund verstorben ist. • Sie Ihren Hund abgegeben haben. • Ihr Hund entlaufen ist. • Sie mit Ihrem Hund von Nürnberg weggezogen sind.
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr
• je gehaltenen Hund: 132,- € • je gehaltenen Kampfhund mit Negativzeugnis (nach § 5 Abs. 5 HStS): 264,- € • je gehaltenen Kampfhund (nach § 5 Abs. 1 bis 4 HStS ): 1.056,- €
Beispiele für eine Steuerbefreiung / -ermäßigung gemäß der Hundesteuersatzung sind:
• Blindenführhunde • Hunde aus dem Tierheim Nürnberg (einmalig) • Jagdhunde • Therapiehunde • Hundeführerschein (einmalig) • Personen mit Nürnberg-Pass
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldepflicht des Hundes bei der Stadt Nürnberg besteht weiterhin!
Die Hundesteuer muss von Ihnen jährlich bis zum 1. April bezahlt werden. Wie hoch Ihre Hundesteuer ist, finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid. Bitte beachten Sie: Eine Zahlungserinnerung erhalten Sie von uns nicht, der Betrag muss von Ihnen ohne erneute Aufforderung jedes Jahr selbstständig bezahlt werden. Die Zahlungen leisten Sie dann bitte auf unser Konto bei der Sparkasse Nürnberg mit der IBAN DE33 7605 0101 0001 0084 34. Bitte geben Sie auch immer das Kassenzeichen bei den Einzahlungen mit an. Das Kassenzeichen finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Sie erhalten nach der Anmeldung für jeden Hund eine Steuermarke. Die Steuermarke lassen wir Ihnen zusammen mit dem Steuerbescheid per Post zukommen.
Ihr Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes immer sichtbar tragen. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen ist. Wenn Ihr Hund die Steuermarke nicht trägt, müssen Sie bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen.
Wenn Sie Ihre Steuermarke verloren haben oder sie beschädigt ist, dann können Sie eine neue Marke beantragen.
Bei einem Verlust Ihrer Marke müssen Sie 10,- € Gebühr zahlen. Wenn die Marke lediglich beschädigt ist, erhalten Sie im Austausch Ihrer alten Marke eine kostenfreie neue Steuermarke.
Wenn Sie einen Kampfhund halten, benötigen Sie eine zusätzliche Genehmigung. Dies gilt sowohl für reinrassige Tiere als auch für Kreuzungen dieser Rassen.
Bei der Stadt Nürnberg ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer erledigen
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren oder als Gast beantragen
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Als Gastnutzer stehen Ihnen nicht alle Funktionen zur Verfügung (bspw. automatische Datenübernahme). Wenn Sie als Gast fortfahren wollen, dann gehen Sie direkt zu Schritt 2 über.
2. Schritt: Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer online erledigen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Bei einer Hundesteuerabmeldung im Todesfall des Tieres: Bestätigung Tierarztpraxis/-klinik oder Bestattungsunternehmen Zusätzlich sollte bei einer Abmeldung die Hundsteuermarke per Post eingesandt werden.
Bei einem Antrag auf Hundesteuerermäßigung: Nürnberg-Pass für alle Haushaltsmitglieder
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Einen Hund online anmelden<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_210_kast_d_hundesteueranmeldungmn>
Einen Hund online abmelden<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_210_kast_d_hundesteuerabmeldungmn>
Eine neue Hundesteuermarke beantragen<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten/index?lebenslageIdAuswahl=w_210_kast_d_hundesteuermarke>
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden zeitnah angefordert. Bei der Anmeldung von Welpen erfolgt die Bescheiderstellung erst, wenn diese älter als 4 Monate alt sind.
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen in der Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg zur Verfügung.
Besuche sind während der unten genannten Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich. Für bestmöglichen Service und geringe Wartezeiten, wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/ 231 31 08 gebeten.
Welche Unterlagen benötige ich bei der Antragstellung vor Ort?
- Amtliches Ausweisdokument - Schriftliche Vollmacht, wenn sie im Auftrag einer anderen Person vorsprechen.
- je nach Sachverhalt werden außerdem noch weitere Unterlagen benötigt:
Bei der Abmeldung die Hundesteuermarke. Beim Tod des Hundes zusätzlich die Bestätigung der Tierarztpraxis/-klinik oder des Bestattungsunternehmens.
Bei der Beantragung einer Ersatzmarke aufgrund einer Beschädigung die beschädigte Hundesteuermarke.
Bei der Beantragung der Steuerermäßigung „Nürnberg-Pass“ Kopien der aktuellen Nürnberg-Pässe für alle im Haushalt lebenden Personen.
Stadt Nürnberg - Kassen- und Steueramt - Hundesteuer