Hundesteuer
Allgemeine Informationen zur Hundesteuer
Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden im Stadtgebiet Nürnberg besteuert. Grundsätzlich ist ein Hund steuerpflichtig, wenn er älter als vier Monate ist.
Die Hundesteuer wird pro gehaltenem Hund als Jahressteuer erhoben. Geregelt wird die Erhebung der Hundesteuer durch die örtliche Hundesteuersatzung.
FAQs
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer erledigen
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren oder als Gast beantragen
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Als Gastnutzer stehen Ihnen nicht alle Funktionen zur Verfügung (bspw. automatische Datenübernahme). Wenn Sie als Gast fortfahren wollen, dann gehen Sie direkt zu Schritt 2 über.
2. Schritt: Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer online erledigen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Bei einer Hundesteuerabmeldung im Todesfall des Tieres:
Bestätigung Tierarztpraxis/-klinik oder Bestattungsunternehmen
Zusätzlich sollte bei einer Abmeldung die Hundsteuermarke per Post eingesandt werden.
Bei einem Antrag auf Hundesteuerermäßigung:
Nürnberg-Pass für alle Haushaltsmitglieder
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Was passiert nach der Online Antragsstellung
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden zeitnah angefordert. Bei der Anmeldung von Welpen erfolgt die Bescheiderstellung erst, wenn diese älter als 4 Monate alt sind.
Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen in der Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg zur Verfügung.
Besuche sind während der unten genannten Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich. Für bestmöglichen Service und geringe Wartezeiten, wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/ 231 31 08 gebeten.
Welche Unterlagen benötige ich bei der Antragstellung vor Ort?
- Amtliches Ausweisdokument
- Schriftliche Vollmacht, wenn sie im Auftrag einer anderen Person vorsprechen.
- je nach Sachverhalt werden außerdem noch weitere Unterlagen benötigt:
Bei der Abmeldung die Hundesteuermarke.
Beim Tod des Hundes zusätzlich die Bestätigung der Tierarztpraxis/-klinik oder des Bestattungsunternehmens.
Bei der Beantragung einer Ersatzmarke aufgrund einer Beschädigung die beschädigte Hundesteuermarke.
Bei der Beantragung der Steuerermäßigung „Nürnberg-Pass“ Kopien der aktuellen Nürnberg-Pässe für alle im Haushalt lebenden Personen.
Stadt Nürnberg - Kassen- und Steueramt - Hundesteuer
Theresienstraße 7
1. Stock/ Zimmer 110
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-31 08
Telefax 09 11 / 2 31-73 80
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und nach Terminvereinbarung.