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Hundesteuer

Allgemeine Informationen zur Hundesteuer

Mit der Hundesteuer wird die Haltung von Hunden im Stadtgebiet Nürnberg besteuert. Grundsätzlich ist ein Hund steuerpflichtig, wenn er älter als vier Monate ist.
Die Hundesteuer wird pro gehaltenem Hund als Jahressteuer erhoben. Geregelt wird die Erhebung der Hundesteuer durch die örtliche Hundesteuersatzung.



FAQs


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer erledigen

Einfach Online machen © Weinberg Brothers / Stadt Nürnberg

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren oder als Gast beantragen

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

Als Gastnutzer stehen Ihnen nicht alle Funktionen zur Verfügung (bspw. automatische Datenübernahme). Wenn Sie als Gast fortfahren wollen, dann gehen Sie direkt zu Schritt 2 über.

2. Schritt: Ihre Angelegenheiten bei der Hundesteuer online erledigen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Bei einer Hundesteuerabmeldung im Todesfall des Tieres:
Bestätigung Tierarztpraxis/-klinik oder Bestattungsunternehmen
Zusätzlich sollte bei einer Abmeldung die Hundsteuermarke per Post eingesandt werden.

Bei einem Antrag auf Hundesteuerermäßigung:
Nürnberg-Pass für alle Haushaltsmitglieder

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Was passiert nach der Online Antragsstellung

Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden zeitnah angefordert. Bei der Anmeldung von Welpen erfolgt die Bescheiderstellung erst, wenn diese älter als 4 Monate alt sind.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen in der Theresienstr. 7, 90403 Nürnberg zur Verfügung.

Besuche sind während der unten genannten Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich. Für bestmöglichen Service und geringe Wartezeiten, wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0911/ 231 31 08 gebeten.

Welche Unterlagen benötige ich bei der Antragstellung vor Ort?

- Amtliches Ausweisdokument
- Schriftliche Vollmacht, wenn sie im Auftrag einer anderen Person vorsprechen.

- je nach Sachverhalt werden außerdem noch weitere Unterlagen benötigt:

Bei der Abmeldung die Hundesteuermarke.
Beim Tod des Hundes zusätzlich die Bestätigung der Tierarztpraxis/-klinik oder des Bestattungsunternehmens.

Bei der Beantragung einer Ersatzmarke aufgrund einer Beschädigung die beschädigte Hundesteuermarke.

Bei der Beantragung der Steuerermäßigung „Nürnberg-Pass“ Kopien der aktuellen Nürnberg-Pässe für alle im Haushalt lebenden Personen.


Stadt Nürnberg - Kassen- und Steueramt - Hundesteuer

Theresienstraße 71. Stock/ Zimmer 11090403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Theresienstra%C3%9Fe+7&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-31 08<tel:09112313108>09 11 / 2 31-73 80<tel:09112317380>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=31367>
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und nach Terminvereinbarung.



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