Das Kassen- und Steueramt gliedert sich in zwei große Bereiche: das Kassenwesen und das Steuerwesen.
Informationen zum Kassenwesen
Der Bereich Kassenwesen ist für die Erledigung aller Kassengeschäfte der Stadt Nürnberg zuständig. Diese Aufgabe beinhaltet die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs und die damit verbundene Buchführung für die Stadtverwaltung, sowie die notwendige Liquiditätsplanung und Verwaltung der Geldmittel. Das Kassenwesen ist außerdem für den Forderungseinzug zuständig und nimmt die Aufgaben der Stadt als Vollstreckungsbehörde für öffentlich-rechtliche Forderungen und für Forderungen des Zweckverbandes Kommunalen Verkehrsüberwachung Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) wahr.
Informationen zum Steuerwesen
Das Aufgabengebiet Steuern ist verantwortlich für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens für die kommunalen Steuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer und des Veranlagungsverfahrens für die Hausgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (Abfall-, Straßenreinigungs- und Einleitungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser), einschließlich Nebenleistungen, Erlass- und Stundungsverfahren, Inanspruchnahmen Dritter (Haftung, Duldung) und der Bearbeitung von Rechtsbehelfen (soweit nicht RA zuständig). Steuern zählen zu den wesentlichen Einnahmequellen der kommunalen Haushalte. Sie stellen den Beitrag jedes Einzelnen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar.
Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger eine unmittelbare Gegenleistung von der Kommune erhalten, dienen die Steuereinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Beim Kassen- und Steueramt ist der persönliche Publikumsverkehr möglich, Vorsprachen können erfolgen. Um Wartezeiten zu vermeiden wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die jeweiligen Fachbereiche.