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Grundsteuerreform 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer in Deutschland reformiert werden muss. Für Bayern gilt ab 2025 ein Modell, das insbesondere die Flächen von Grundstücken und Gebäuden als Basis heranzieht. Dafür haben die Finanzämter in Bayern seit 2022 entsprechende Grundsteuererklärungen eingefordert. Darauf aufbauend erstellt die Stadt Nürnberg jetzt die neuen Grundsteuerbescheide. Diese werden Anfang 2025 versendet. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.

Die Stadt Nürnberg hat keine finanziellen Vorteile aus der Reform.

Die Anpassung des Hebesatzes dient lediglich dazu, die durch die Reform veränderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen und die zugehörige Einnahmebasis konstant zu halten. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann es allerdings sehr wohl zu Veränderungen bei der Steuerhöhe geben. Dies war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch die Gesetzgeber auch so intendiert. Der Hebesatz wird so festgelegt, dass das Gesamtaufkommen für den Stadthaushalt gleich bleibt.

Der neue Grundsteuerhebesatz für Nürnberg

Am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, hat der Nürnberger Stadtrat die Anpassung der Grundsteuerhebesätze wie folgt beschlossen: Ab dem Jahr 2025 gilt für Grundstücke (Grundsteuer B) ein Hebesatz von 780 Prozent (vorher 555). Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert.

Der Hebesatz wurde im Rahmen der Grundsteuerreform rechnerisch hergeleitet um die Reform insgesamt
aufkommensneutral zu gestalten.

Die Grundsteuer wird zwar grundsätzlich von der Kommune erhoben, aber die Daten, die zur Festlegung der zu zahlenden Steuerhöhe führen, werden aus rechtlichen Gründen durch die bayerischen Finanzämter ermittelt.


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