Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer in Deutschland reformiert werden muss. Für Bayern gilt ab 2025 ein Modell, das insbesondere die Flächen von Grundstücken und Gebäuden als Basis heranzieht. Dafür haben die Finanzämter in Bayern seit 2022 entsprechende Grundsteuererklärungen eingefordert. Darauf aufbauend erstellt die Stadt Nürnberg jetzt die neuen Grundsteuerbescheide. Diese werden Anfang 2025 versendet. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.
Die Stadt Nürnberg hat keine finanziellen Vorteile aus der Reform.
Die Anpassung des Hebesatzes dient lediglich dazu, die durch die Reform veränderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen und die zugehörige Einnahmebasis konstant zu halten. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann es allerdings sehr wohl zu Veränderungen bei der Steuerhöhe geben. Dies war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch die Gesetzgeber auch so intendiert. Der Hebesatz wird so festgelegt, dass das Gesamtaufkommen für den Stadthaushalt gleich bleibt.
Der neue Grundsteuerhebesatz für Nürnberg
Am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, hat der Nürnberger Stadtrat die Anpassung der Grundsteuerhebesätze wie folgt beschlossen: Ab dem Jahr 2025 gilt für Grundstücke (Grundsteuer B) ein Hebesatz von 780 Prozent (vorher 555). Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert.
Der Hebesatz wurde im Rahmen der Grundsteuerreform rechnerisch hergeleitet um die Reform insgesamt aufkommensneutral zu gestalten.
Die Grundsteuer wird zwar grundsätzlich von der Kommune erhoben, aber die Daten, die zur Festlegung der zu zahlenden Steuerhöhe führen, werden aus rechtlichen Gründen durch die bayerischen Finanzämter ermittelt.
Wir konnten Ihr Anliegen noch nicht beantworten? Hier finden Sie weitere Fragen und Antworten rund um die Grundsteuerreform.
Sie sind nicht mehr Eigentümer/in, haben aber trotzdem einen Bescheid erhalten?
Nutzen Sie für die Mitteilung des Eigentumswechsels bitte bevorzugt unseren Online-Assistenten für einen schnellen und unkomplizierten Ablauf. Bitte halten Sie dafür Ihren aktuellen Grundabgabenbescheid, sowie einen Nachweis über den Tag des Übergangs von Nutzen und Lasten (z. B. notarieller Kaufvertrag) bereit.
Alternativ können Sie uns die erforderlichen Unterlagen auch per Post zukommen lassen an:
Stadt Nürnberg Kassen- und Steueramt Abteilung "Grundabgaben und Satzungssteuer" Theresienstraße 7 90403 Nürnberg
Damit es bei der Zustellung der neuen Bescheide nicht zu Problemen kommt, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen Ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen.
Die Adressänderungen können am besten über unser Kontaktformular oder per Post mitgeteilt werden.
Stadt Nürnberg Kassen- und Steueramt Abteilung "Grundabgaben und Satzungssteuer" Theresienstraße 7 90403 Nürnberg
Wie können Sie am einfachsten die Grundsteuer zahlen?
Die einfachste Möglichkeit ist die Erteilung eines SEPA-Mandates, d.h. einer Lastschrift. So versäumen Sie keine Zahlung mehr. Selbstverständlich gilt ein bereits erteiltes SEPA-Mandat auch für die neue Grundsteuer ab 2025.
Von Daueraufträgen raten wir ab. Da in den Grundabgaben neben der Grundsteuer oftmals auch die Kanal-, Abfall-, Straßenreinigungs- und Einleitungsgebühren veranschlagt werden, ändert sich der Zahlungsbetrag regelmäßig. Der Grund dafür ist, dass diese Gebühren zum Teil verbrauchsabhängig berechnet werden.
Allgemeines zur Grundsteuerreform und zur Grundsteuer
Wie hat die Stadt Nürnberg den neuen Hebesatz errechnet?
Ziel der Stadt Nürnberg ist, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle gleich hoch bleibt. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Hebesatzes nicht zu einer Steuererhöhung in der Summe führt.
Allerdings wird sich die individuelle Steuerzahlung ändern. Für einige wird es aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage günstiger, für andere teurer. Ein direkter Vergleich mit den Hebesätzen des bisherigen Grundsteuerrechts ist nicht zielführend. Dies liegt insbesondere auch daran, dass das bisherige Grundsteuerrecht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die neue Berechnungsgrundlage hat der Freistaat Bayern entschieden. Die Stadt Nürnberg hat hierauf keinen Einfluss.
Für die, die es genau wissen wollen: Die neuen Grundsteuermessbeträge einer Kommune können durch die Reform niedriger oder höher ausfallen, als nach altem Recht. Falls die Mehrzahl der Grundsteuermessbeträge niedriger ist als bisher, müssen die Gemeinden ihren Hebesatz entsprechend anpassen, um das Gesamtaufkommen der Vorjahre zu erlangen.
Ein schwieriges Thema: Wer ist für was zuständig?
Vereinfachend lässt sich sagen: Das Finanzamt ist zuständig für die Grunddaten, d.h. insbesondere für eine Korrektur der Flächenangaben oder Anteilen an Gemeinschaftsflächen.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Als Folge erhalten Sie durch diese (in Nürnberg: Zentralfinanzamt) zwei Bescheide:
- Äquivalenzbescheid - Grundsteuermessbescheid.
Diese bilden die Berechnungsgrundlage für den eigentlichen Grundsteuerbescheid der Stadt Nürnberg.
Wie erfolgt die Grundsteuerberechnung im Detail?
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe - Zuständigkeit des Finanzamtes: Fläche x Äquivalenzzahl = Äquivalenzbetrag Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Sie beträgt für Gebäudeflächen 0,50 €/qm und für Flächen des Grund und Bodens 0,04 €/qm. Die Werte sind gesetzlich vorgeschrieben.
2. Stufe - Zuständigkeit des Finanzamtes: Äquivalenzbetrag x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Die Grundsteuermesszahlen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie betragen für den Grund und Boden 100 %, die Wohnfläche 70 % und die Nutzfläche 100 %. Sie werden in bestimmten Fällen (Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau) ermäßigt.
3. Stufe - Zuständigkeit der Stadt Nürnberg Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform der Grundsteuer notwendig, da in vielen Fällen die bisher der Besteuerung zu Grunde gelegten Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.
Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet. Dieses Gesetz gilt für die Grundsteuerfestsetzung ab dem Jahr 2025.