Häufig gestellte Fragen

Was ist der Lärmaktionsplan?

Der Lärmaktionsplan soll Maßnahmen zur Verringerung des Lärms festlegen.
Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung ist geteilt. Die Stadt Nürnberg führt die Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr, sowie die Straßen- und U-Bahnen durch. Der Aktionsplan wird durch den Nürnberger Stadtrat beschlossen.
Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Für den Flugverkehr und die Autobahnen ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Hinweise zu diesen Lärmquellen kann die Stadt Nürnberg auf Grund ihrer Zuständigkeit nicht in ihrer Lärmaktionsplanung berücksichtigen.
Lärmprobleme aus anderen Bereichen (zum Beispiel Freizeitlärm oder Nachbarschaftslärm) können im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht behandelt werden.


Was ist Lärm?

Lärm im Sinne der Lärmaktionsplanung ist Schall, der durch den Straßenverkehr, den Schienenverkehr, den Flugverkehr und bestimmten gewerblichen Anlagen erzeugt wird und Menschen belastet oder ihre Gesundheit gefährdet.
Der Lärmpegel wird in Dezibel dB(A) gemessen. Die Dezibel-Skala ist logarithmisch, das bedeutet: Eine Verdoppelung der Lärmquelle erhöht den Wert um 3 dB(A). Eine Halbierung der Lärmquelle verringert den Wert um 3 dB(A). Allerdings wird eine Verringerung erst bei etwa 6 bis 10 dB(A) vom Menschen als Halbierung empfunden.
Daneben gibt es noch Faktoren, die den Lärmpegel in Dezibel wenig oder nicht beeinflussen, aber trotzdem eine wichtige Rolle für die menschliche Wahrnehmung spielen: Tonhöhe, Gleichmäßigkeit, Knallgeräusche oder auch die Bedeutung des Geräuschs (zum Beispiel aggressive Schreie).


Wie viel Lärm ist normal?

Die DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“) gibt im Beiblatt Orientierungswerte für die Aufstellung von Bebauungsplänen an. Diese Werte sind allerdings nicht Teil der Norm selbst. Danach sollten in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht überschritten werden. Nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) nicht überschritten werden.
Ab einem Immissionspegel von tagsüber 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) kann man in Wohngebäuden ohne Schallschutz eine Gefährdung der Gesundheit nicht mehr ausschließen.
Alle diese Werte gelten für Wohngebäude mit einfachverglasten Fenstern und ohne besonderen Schallschutz. Nach dem heutigen Stand der Technik werden neue Wohngebäude mit mehrfachverglasten, abgedichteten Fenstern und einer von den Fenstern unabhängigen Belüftung der Schafräume ausgestattet. Damit ist ein gewisser Schallschutz von Gebäuden bereits Standard. So können auch bei höheren Immissionspegeln noch gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt werden.


Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der aus ganz bestimmten Quellen stammt. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie unterscheidet zwischen Lärm durch Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Straßen- und U-Bahn, bestimmten gewerblichen Anlagen (sogenannten IVU-Anlagen) und Flugverkehr.
Kein Umgebungslärm sind Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm und Sportlärm, Lärm aus Gaststätten, Lärm aus Gewerbebetrieben, Lärm von Parkplätzen und aus vielen weiteren kleinen Schallquellen.
Die Stadt Nürnberg ist für den Lärm durch Straßenverkehr, der Straßenbahn (Tram) und der U-Bahn zuständig.
Der Grund für die Unterscheidung ist, dass die verschiedenen Quellen ganz unterschiedlichen Lärm erzeugen. Eine große Straße erzeugt zum Beispiel ein permanentes Geräusch. Auf einer Eisenbahnlinie fahren die Züge in größeren Abständen. Ein vorbeifahrender Zug ist sehr laut, in den Pausen zwischen den Zügen ist es dagegen still. Obwohl die Straße über den ganzen Tag gesehen mehr Lärm erzeugt, wird die Bahnlinie vor allem nachts als störender empfunden.
Deshalb ist es auch schwierig, die Lärmbelastungen aus verschiedenen Quellen zu addieren.


Was ist die Lärmkartierung?

Für den Ballungsraum Nürnberg wurden 2018 Lärmkarten erstellt. Diese strategischen Lärmkarten sollen einen Überblick über die Lärmsituation in der gesamten EU ermöglichen. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Lärmkarten für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr der Straßenbahn und der U-Bahn und den sogenannten IVU-Anlagen in Nürnberg erstellt. Das Eisenbahnbundesamt hat die Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Das LfU hat die Lärmkarten für den Fluglärm erstellt herausgegeben. Die Lärmkarten beruhen nicht auf Messungen, sondern auf Berechnungen nach vorgegebenen physikalischen Verfahren. Dazu wurden insbesondere Daten zur Verkehrsbelastung, zu den Gebäuden und zu Einwohnerzahlen erhoben.
Diese Lärmkarten sind Grundlage für die Lärmaktionsplanung.


Warum ist meine Straße in der Lärmkarte nicht laut?

Eine ganz wichtige Grundlage für die Lärmkarte ist die Zahl der Fahrzeuge, die täglich einen Straßenabschnitt passieren. Für die Hauptverkehrsstraßen gibt es kontinuierliche Messungen, für die Erschließungsstraßen bestenfalls einzelne alte Zählungen. Deshalb wurde die Lärmkarte auf Straßen beschränkt, auf denen mehr als 3000 Fahrzeuge am Tag fahren. In Wohngebieten macht die Lärmkarte deshalb in der Regel keine Aussage zur Lärmbelastung. Man kann davon ausgehen, dass es in Straßen mit wenig Verkehr kein grundsätzliches Lärmproblem gibt. Allerdings kann es in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass Anwohner zum Beispiel durch defekte Straßenbeläge oder lose Kanaldeckel belastet werden.


Warum wurde die Lärmkarte berechnet und nicht gemessen?

Für die Lärmkarten wurden Lärmwerte für über 700.000 Punkte an Hausfassaden und knapp 6 Millionen flächendeckend und gleichmäßig verteilten Punkten berechnet. Das wäre mit Messungen nicht durchführbar gewesen. Zudem kann man mit Messungen immer nur den Gesamtlärm und nicht den Anteil der einzelnen Lärmquellen messen.


Was sagt die Lärmkarte aus?

Die offiziellen Lärmkarten des bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) zeigen, wie sich der Lärm entlang der Straßen und Gleise in Nürnberg ausbreitet. Am lautesten ist es an der Straße oder dem Gleis. Je weiter man sich davon entfernt, desto weniger laut ist es. Sehr schön sieht man das entlang der Autobahnen durch den Reichswald, die von breiten Lärmbändern begleitet werden. Entlang der Hauptverkehrsstraßen in der Stadt selbst sind dagegen keine breiten Lärmbänder zu sehen. Dort scheint es auf den ersten Blick leiser zu sein. Das liegt aber daran, dass sich der Lärm hier nicht weit ausbreiten kann, sondern schon nach einer kurzen Strecke auf Gebäude trifft. Und hier liegt dann das Problem: Wo der Lärm auf Wohngebäude trifft, sind Menschen betroffen. Diese Stellen kann man aber nur bei genauem Hinsehen erkennen: In den lautesten Straßen sieht man einen dünnen blauen Streifen.


Warum gibt es keine Lärmaktionsplanung zum Gewerbelärm?

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt vor, dass nur der Lärm von sogenannten IVU-Anlagen berücksichtigt wird. Das sind umweltrelevante Anlagentypen, die in einer speziellen Liste aufgeführt sind. Darunter fallen vor allem Betriebe, die große Tanklager haben oder große Mengen an Abgasen ausstoßen. In Nürnberg sind das 37 Flächen, die zum Teil zusammenhängen. In Deutschland dürfen diese Betriebe nur unter besonderen Auflagen arbeiten und werden auch besonders überwacht. Aus diesem Grund sind die Nürnberger IVU-Anlagen bereits so leise, dass es keine Anwohner gibt, die davon im Tagesmittel mit mehr als 60 dB(A) und in der Nacht mit mehr als 55dB(A) belastet werden. Die Stadt Nürnberg muss deshalb für die IVU-Anlagen keine Lärmaktionsplanung durchführen. Der Lärm, der von der großen Menge der restlichen Gewerbebetriebe verursacht wird, fällt nicht unter die Umgebungslärmrichtlinie und wird deshalb auch nicht im Rahmen einer Lärmaktionsplanung behandelt werden. Lärm aus Gewerbebetrieben wird allerdings im Rahmen von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unter Anwendung der bestehenden technischen und rechtlichen Regelungen und Richtwerte reguliert. Diese Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Gewerbebetrieben führen in der Regel, wie schon bei den IVU-Anlagen, dazu, dass es keine Nachbarn in Wohngebieten gibt, die im Tagesmittel mit mehr als 60 dB(A) und in der Nacht mit mehr als 55dB(A) belastet werden.


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