Überwachungsprogramm Nürnberger IE-Anlagen
IE-Anlagen, Haupt- und Nebeneinrichtungen
Gemäß europäischer IE-Richtlinie (IED) werden alle Anlagen, die in Anhang I zu dieser Richtlinie aufgelistet sind, mindestens alle 3 Jahre hinsichtlich der Einhaltung ihrer immissionsschutzrechtlichen Anforderungen vom Umweltamt überprüft. Ein kürzerer als der 3-jährige Überwachungsturnus kann sich bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren oder aus bestimmten Anlässen, wie beispielsweise der Abnahme einer Anlagenänderung ergeben. Die Überwachung beinhaltet in der Regel einen Vor-Ort-Termin und die Prüfung umweltrelevanter Dokumentation (z.B. Messberichte).
Zur besseren Übersicht ist das Überwachungsprogramm der Nürnberger IE-Anlagen mit sowohl den Haupt- als auch den Nebeneinrichtungen als Tabelle mit den Anlagennummern des Anhangs I der 4. BImSchV, der Nr. des Anhangs I der IE-RL und ob eine Überwachung der Einleitung durch das Wasserwirtschaftsamt vorgenommen wird, als pdf-Datei downloadbar.
Die bei der Überwachung von IE-Anlagen durch das Umweltamt zu erstellenden Überwachungsberichte sind innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung im Internet zu veröffentlichen (vgl. § 52 Abs. 5 BImSchG).
Stand der Daten:
09.2024