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Ausländische Fahrerlaubnis aus EU-Staaten oder EWR-Staaten   

Mit Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten, die zeitlich unbefristet erteilt wurden, dürfen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen geführt werden. Eine Umschreibung ist nicht vorgeschrieben.

 

Umschreibung mit Verlängerung

Mit befristeten EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen der Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E dürfen entsprechende Kraftfahrzeuge trotz möglicher längerer Geltungsdauer nur noch 6 Monate in Deutschland geführt werden, wenn bei Erstanmeldung in der Bundesrepublik Inhaber diese Fahrerlaubnis mehr als fünf Jahre besitzen oder das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Befristete EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E dürfen bei Vollendung des 50. Lebensjahres ebenfalls nur noch für 6 Monate genutzt werden.

Informationen über die Registrierung oder auch Notwendigkeit einer Umschreibung erteilt die Führerscheinstelle.

Bei Aushändigung des deutschen Führerscheines muss der ausländische Führerschein bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nationalen Führerschein
  • Ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland

Gebühren:


Gebühren ohne Probezeit

 

 

35,00 €

Bei Festsetzung einer Probezeit

 

 

35,80 €

 

 

Gleichzeitige Verlängerung von C-Klassen

zusätzlich:

  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck.

Gebühren:


Gebühren ohne Probezeit

 

 

42,60 €

 

 

Gleichzeitige Verlängerung von D-Klassen

zusätzlich:

  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann.

Gebühren:


Gebühren ohne Probezeit

 

 

42,60 €

Führungszeugnis

 

 

13,00 €

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Abteilung Führerscheinstelle

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 32 34

Telefax: 0911 / 231 - 32 81

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