Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Bewirtung bei Veranstaltungen

Werden aus besonderem Anlass (z.B. bei Volksfesten, Kirchweihen, Konzerten, Straßenfesten, Märkten und dergleichen) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, benötigt man eine Erlaubnis des Ordnungsamts. Diese kann unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte "Gestattung" (§ 12 Gaststättengesetz).

Sollte die Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche, beispielsweise Gehweg, durchgeführt werden, muss zuvor eine Sondernutzungserlaubnis des Dienstleistungsbüros Veranstaltungen beim Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg eingeholt werden.

Soll die öffentliche Veranstaltung auf Privatgrund stattfinden, ist sie nach dem LStVG direkt beim Ordnungsamt anzuzeigen. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

  • Veranstaltungen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/veranstaltung.html>

Antragstellung: Online

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Gestattungsantrag schnell und einfach online zu stellen. Bei dieser Möglichkeit werden Sie am Ende des Antrags zum Bezahlservice weiterverbunden und begleichen die Gebühr sofort mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard).


FAQs



Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 31. OG, Zimmer 10490403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 231 -25 26, -53 25, -70 89<tel:0911231252653257089>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

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