Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Mit dem neuen Chancen‐Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG sollen Personen, die am 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein 18-monatiges Chancen‐Aufenthaltsrecht erhalten. Innerhalb dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, die weiteren Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25a (Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige) oder § 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) zu erfüllen.
Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts
Sie können zu diesem Zweck einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen, sofern Sie:
- aktuell im Besitz einer Duldung sind und
- sich bis zum 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhielten und
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und
- nicht strafrechtlich über die geregelten Maßstäbe hinaus in Erscheinung getreten sind und
- nicht wiederholt falsche Angaben über Ihre Identität und Staatsangehörigkeit gemacht haben.
Nach Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts
Wenn Sie bereits eine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten haben, können Sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG oder – im Rahmen der Altersgrenze von 27 Jahren – nach § 25a AufenthG erfüllen.
Ein Wechsel aus dem Chancen‐Aufenthaltsrecht in einen anderen Aufenthaltstitel als § 25a oder § 25b AufenthG ist nicht möglich. Sie müssen also in jedem Fall spätestens nach 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erfüllen.
Die einzelnen Voraussetzungen erhalten Sie hier:
Wichtiger Hinweis
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist nicht verlängerbar und dient nur als einmalige Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektive zu erwerben.
Werden die Voraussetzungen innerhalb von 18 Monaten nicht erfüllt und Ihr Antrag abgelehnt, fallen Sie in den Status der Duldung – sofern deren Voraussetzungen vorliegen – zurück.
Beratung vor Ort
Sie können sich vorab beraten lassen. Nutzen Sie hierfür die Migrationsberatungsstellen in Ihrer Nähe.
Rechtliche Grundlagen
Aufenthaltstitel online beantragen
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an (sofern möglich). Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen
Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument (sofern vorhanden)
- Duldung
- Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.