Aufenthaltstitel für unternehmensinternen Transfer – ICT-Karte – (§ 19 AufenthG)
Mit einem Aufenthaltstitel ICT-Karte ist Ihnen die Beschäftigung als Führungskraft oder Spezialist im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers für maximal 3 Jahre erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate) wenn Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
- Arbeitsbescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Erklärung Zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt B (ICT-Karte oder Personalaustausch)
- Qualifikationsnachweis (Hochschulzeugnis, wenn vorhanden)
- Abordnungsschreiben
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
- Mietvertrag
- Wohnraumbestätigung
- Nachweis über Heizkosten
- Erklärung über die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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