Aufenthaltstitel für unternehmensinternen Transfer – ICT-Karte – (§ 19 AufenthG)

Mit einem Aufenthaltstitel ICT-Karte ist Ihnen die Beschäftigung als Führungskraft oder Spezialist im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers für maximal 3 Jahre erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen



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