Aufenthaltstitel für sonstige Beschäftigungszwecke (§ 19c Abs. 1 AufenthG)

Ein Aufenthaltstitel für sonstige Beschäftigungszwecke erfasst unter anderem die Tätigkeiten einer unqualifizierten Beschäftigung, einer Tätigkeit im Personalaustausch, als Au-Pair, im Freiwilligendienst, als Spezialitätenkoch, etc. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen



Hilfe von A-Z

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel_fuer_sonstige_beschaeftigungszwecke.html>