Aufenthaltstitel für sonstige Beschäftigungszwecke (§ 19c Abs. 1 AufenthG)
Ein Aufenthaltstitel für sonstige Beschäftigungszwecke erfasst unter anderem die Tätigkeiten einer unqualifizierten Beschäftigung, einer Tätigkeit im Personalaustausch, als Au-Pair, im Freiwilligendienst, als Spezialitätenkoch, etc. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate) wenn Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
- Arbeitsbescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Erklärung Zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt B (ICT-Karte oder Personalaustausch)
- Erklärung Zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt C (Berufskraftfahrer)
- Erklärung Zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt D (kontingentierte Beschäftigung)
- Berufsausübungserlaubnis (nur bei reglementierten Berufen, zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpfleger)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
- Mietvertrag
- Wohnraumbestätigung
- Nachweis über Heizkosten
- Erklärung über die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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