Aufenthaltstitel zum Sprachkurs (§ 16f AufenthG)
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs können Sie für maximal 12 Monate einen Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache besuchen. Beschäftigungen von zwanzig Wochenstunden sind erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Aktuelle Bestätigung der Sprachschule über den Besuch des Deutschunterrichts (mindestens 18 Unterrichtsstunden/Woche)
- Finanzierungsnachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts – siehe Hinweisblatt –
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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