Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)
Mit einem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche ist es Ihnen möglich, einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist hierbei erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Qualifikationsnachweis (Urkunde, Zeugnis, etc.)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
- Mietvertrag
- Wohnraumbestätigung
- Nachweis über Heizkosten
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B1 (nur bei qualifizierter Berufsausbildung im Ausland)
- Erklärung über die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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