Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

Mit einem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche ist es Ihnen möglich, einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist hierbei erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

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