Aufenthaltstitel zur betrieblichen Ausbildung (§ 16a Abs. 1 AufenthG)
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung dürfen Sie eine von der Berufsausbildung unabhängige Beschäftigung von zwanzig Wochenstunden ausüben. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Probelohnabrechnung oder Lohnabrechnungen (drei Monate) wenn Tätigkeit bereits aufgenommen wurde
- Arbeitsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag mit Angabe des monatlichen Bruttogehalts
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
- Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse B1 oder Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass die vorhandenen Sprachkenntnisse für die Ausbildung ausreichend sind
- Nachweis über Beendigung der bisherigen Ausbildung – Kündigungsbestätigung – (wenn zutreffend)
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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