Aufenthaltstitel zur freiberuflichen Tätigkeit (§ 21 Abs. 5 AufenthG)

Mit einem Aufenthaltstitel zur freiberuflichen Tätigkeit ist es Ihnen erlaubt einer selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit nachzugehen. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bei erstmaliger Beantragung zu diesem Zweck zusätzlich:

  • Antrag auf Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit
  • Qualifikationsnachweise
  • Höhe des Kapitaleinsatzes/der Investitionen
  • Darlegung der monatlichen Aufwendungen (zum Beispiel Kosten für Büro)
  • Umsatzprognose (zum Beispiel durch Engagement-Verträge)
  • bei mehreren freiberuflichen Tätigkeiten Unterscheidung in Haupt- und Nebentätigkeit

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


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