Aufenthaltstitel zur schulischen Ausbildung (§ 16a Abs. 2 AufenthG)
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur schulischen Ausbildung sind ausbildungsbegleitende Praktika und von der Ausbildung unabhängige Beschäftigungen von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Nachweis über Einkommen, Vergütung zur Ausbildung, etc…)
- Schulbesuchsbestätigung
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte folgendes Formular ausfüllen lassen
- Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse B1
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
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