Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 1 AufenthG)

Mit einem Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit ist es Ihnen erlaubt in Deutschland ein Gewerbe zu betreiben. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bei erstmaliger Beantragung zu diesem Zweck zusätzlich:

  • Antrag auf Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Gründungskonzept
  • Qualifikationsnachweise
  • Nachweise über bisherige unternehmerische Erfahrung
  • Höhe des Kapitaleinsatzes/Investitionen
  • Eigenkapitalnachweis oder Kreditzusage
  • Umsatzprognose
  • Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel_zur_selbstaendigen_taetigkeit.html>